Untersuchungen privat liquidieren?
Frage von Dr. Klaus G. Meyer,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Kassel:
Die Fragebögen der Versorgungsämter enthalten manchmal Fragen, die ohne erneute Befragung und ggf. auch Untersuchung der Patienten gar nicht beantwortet werden können (Gehstrecke/Treppensteigen bei Asthma, Auswirkung von Schwindel im täglichen Leben etc.). Wer kommt für den Aufwand auf? Auf Chipkarte können diese Leistungen eindeutig nicht abgerechnet werden. Ist bei Privatliquidation der Patient (da Nutznießer einer gründlichen Beantwortung) oder das Versorgungsamt als der Auftraggeber zahlungspflichtig? Der bei Versicherungen häufige Zusatz „ohne zusätzliche Untersuchung“ fehlt im Anschreiben des Versorgungsamtes.
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