Verordnungsdrangsale – KVWL: Künftig ohne uns!
Die KV Westfalen-Lippe will für das Jahr 2011 keine Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 SGB V mehr abschließen und für die Einhaltung der Ausgabenvolumen nicht haften. Begründung: Aut idem, Rabatt- und Selektivverträge machten es künftig unmöglich, Richtgrößen für die Ärzte zu berechnen sowie die Verordnungen mit Trendinformationen und KV-Beratungen lenkend zu beeinflussen.
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