Vorsicht vor verschenkten Dienstfahrten
Ärzte, die ihren Praxis-Pkw nicht ausschließlich dienstlich nutzen, müssen seit Januar eine mindestens 50%25ige betriebliche Nutzung nachweisen, wollen sie die 1%25-Regelung weiterhin anwenden (MT berichtete). Wer da Hausbesuche morgens auf dem Weg zur Arbeit erledigt, schafft die 50%25-Hürde evtl. nicht. Denn alles, was auf dem Weg zur Arbeit liegt, ist keine Dienstfahrt.
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