Vorteile für Senior und Junior winken

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Wenn bisher eine „Senior-Junior-Partnerschaft“ in der niedergelassenen Praxis gewünscht war, arbeitete man mit dem „Partner mit Nullbeteiligung“. Ein Modell, das einige Fallstricke birgt. Seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) zu Jahresbeginn braucht man dieses Konstrukt nicht mehr, denn bei vorhandener Zulassung ist die Anstellung eines Arztes in der Praxis möglich. Vor- und Nachteile der beiden Varianten erläutert Rechtsanwalt Hans-Joachim Schade.

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