Krankenhausreform

Im KHVVG sollen diabetologische Weiterbildung und Fachkompetenz gestärkt werden 

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 3 Min
Die DDG fordert Bundestagsabgeordneten auf, die Fachgesellschaften und die Krankenhausgesellschaft intensiver in den Prozess einzubinden.

Eine zukunftssichere stationäre diabetologische Versorgung ist nur möglich, wenn die Finanzierung der Weiterbildung gesichert und die diabetologische Expertise gestärkt wird. Beides ist bislang im Entwurf für die Krankenhausreform nicht vorgesehen. Was aus Sicht der DDG nun passieren muss. 

„Wir unterstützen das Ziel des Bundesgesundheitsministeriums, mit dem KHVVG die Behandlungsqualität in den Krankenhäusern zu steigern, eine flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern und Bürokratie abzubauen“, betont Professor Dr. Andreas Fritsche, DDG Präsident. „Wir bezweifeln nur, dass es in der augenblicklichen Form diese Ziele erreicht. Insbesondere muss das KHVVG aus Perspektive der DDG auch die Aufgabe haben, die Versorgung der stetig steigenden Anzahl an Menschen mit Diabetes zu verbessern – und das geht nur über eine Stärkung der diabetologischen Fachkompetenz in den Krankenhäusern und nicht mit deren drohender Abschaffung.“ Gerade hier weise der Gesetzesentwurf jedoch noch Lücken auf, die dringend behoben werden sollten. Die DDG plädiert deshalb dafür, die folgenden beiden Punkte in der weiteren Beratung des Gesetzentwurfes aufzugreifen:

Finanzierung der Weiterbildung unbedingt im Gesetz verankern!

Ohne ausreichende und adäquat finanzierte Weiterbildung kann es keine hochwertige Versorgung geben. Dazu Dr. Jonas Laaser, Sprecher der AG Nachwuchs der DDG: „Es ist essenziell, dass die ärztliche Ausbildung im KVVHG zentral mitgedacht wird, auch wenn Professor Lauterbach stets darauf verweist, dass diese Ländersache sei. Um es außergewöhnlich guten Oberärzt*innen zu ermöglichen, die nächste Generation an außergewöhnlich guten Ärzt*innen auszubilden, muss die Zeit für die Lehre im Personalbemessungstool einberechnet und vergütet werden. Das ist finanziell für die Krankenhäuser nicht lukrativ, muss also gesetzlich reguliert werden. Alle Patient*innen brauchen eine gute Betreuung, wir brauchen Zeit, diese zu lernen.“

Derzeit wird die Weiterbildung oft nur mithilfe einer Querfinanzierung aus Versorgungserlösen ermöglicht. DDG Mediensprecher Professor Dr. Baptist Gallwitz mahnt: „Sofern die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung nicht deutlich angepasst werden, wird das Gesetz sein Kernziel, die Behandlungsqualität zu steigern, langfristig verfehlen.“

Hochwertige Diabetesversorgung durch Fachkompetenz sicherstellen!

Für eine hochwertige Diabetesversorgung im Krankenhaus ist es auch wichtig, dass bisherige rein diabetologische Fachabteilungen in der geplanten Leistungsgruppe „Endokrinologie/Diabetologie“ nur mit dem Facharztäquivalent „Diabetolog*in DDG“ besetzt werden dürfen, um Personalengpässen vorzubeugen. Denn nur durch diese bewährte Weiterbildung auf Facharztniveau, die Internisten, Allgemeinmedizinern und Pädiatern offensteht, erlangen Absolventinnen und Absolventen eine angemessen hohe Expertise in Diagnostik und Therapie von Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2, Gestationsdiabetes sowie Diabetes-assoziierter Begleit- und Folgeerkrankungen. „Die hohen Anforderungen und auch die jährlichen Fortbildungsverpflichtungen sichern die adäquate Versorgung von Menschen mit Diabetes“, ergänzt Prof. Fritsche.

Appell der DDG an den Bundestag  

Die DDG hat den bisherigen Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet und ihre Positionen in Stellungnahmen auch gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften eingebracht – und fordert daher die Bundestagsabgeordneten auf, die Fachgesellschaften und die Krankenhausgesellschaft intensiver in den Prozess einzubinden; der Gesundheitsausschuss sollte auf die Fachgesellschaften zugehen „und die Anliegen derjenigen hören, die täglich in den Kliniken ihre ärztliche Expertise für die Versorgung der Menschen mit Diabetes einsetzen“, so Prof. Fritsche.

Das könnte Sie auch interessieren

Interview mit Prof. Dr. Susanne Reger-Tan zur stationären Diabetesversorgung
Interview mit Prof. Dr. Susanne Reger-Tan zur stationären Diabetesversorgung
Im Oktober tritt Prof. Dr. Susanne Reger-Tan die Stelle der Direktorin der Diabetesklinik am Herz- und Diabetes-Zentrum NRW an. Am Universitätsklinikum Essen, an dem sie bislang noch als Oberärztin tätig ist, war sie maßgeblich an der Entwicklung eines smarten Diabetes-Care-Konzepts beteiligt. Im Interview berichtet die Diabetologin über dieses Projekt und die Bedeutung der digitalisierten Diabetesversorgung im stationären Bereich. Zudem gibt sie eine Einschätzung zu den zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Krankenhausreform.
 
 
Minister Manfred Lucha zu Zielen, Forderungen und Knackpunkten der Krankenhausreform
Minister Manfred Lucha zu Zielen, Forderungen und Knackpunkten der Krankenhausreform
Dass es einer Reform des DRG-Systems und der Versorgungsstrukturen bedarf, ist unstrittig. Über das „Wie“ ­gehen die Meinungen der Beteiligten und Betroffenen jedoch auseinander. Bund und Länder arbeiten an Pfeilern eines Gesetzes. Mit dabei: Baden-Würt­tembergs Sozial­minister ­Manfred Lucha (Grüne), der auch Vorsitzender der Gesundheitsminister­konferenz ist. Er macht sich stark für die Interessen der Länder und kommentiert die Forderungen der DDG positiv.