Palliative Sedierung

Palliative Sedierung : Was darf man, was braucht es?

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Die terminale Sedierung kann weder mit aktiver Sterbehilfe noch mit der ärztlichen Beihilfe zum Suizid gleichgesetzt werden. Werden alle Aspekte durch das Behandlungsteam beachtet und kann eine Patientenverfügung und/oder der mutmaßliche Wille der zu sedierenden Person dargelegt werden, ergibt sich nicht der kleinste Anlass, über strafrechtliche Konsequenzen nachdenken zu müssen.

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