Schwangerschaftsabbruch: Leitlinie zeigt Versorgungsdefizite
Die reproduktive Selbstbestimmung ist ein unverzichtbares Grundrecht. Dies schließt auch ein, dass Frauen ein Schwangerschaftsabbruch im gesetzlichen Rahmen barrierearm ermöglicht wird. In Deutschland ließe sich da noch einiges verbessern.
Von einer Leitlinie erwartet man vor allem Empfehlungen, wie bei einer bestimmten Erkrankung bzw. in einer bestimmten Situation vorzugehen ist. Entsprechend finden sich in der aktualisierten S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon detaillierte Informationen zur medikamentösen und interventionellen Abruptio sowie zu Maßnahmen davor und danach. Doch die Expertinnen und Experten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie weiterer Fachgesellschaften bzw. Organisationen fokussieren sich nicht nur auf das Medizinische. Sie werfen auch einen kritischen Blick auf die Versorgungsstrukturen in Deutschland. Dafür stützen sie sich auf das AAAQ-Modell der WHO mit vier Domänen: Verfügbarkeit (Availability), Zugänglichkeit (Accessibility), Annehmbarkeit (Acceptability) und Qualität (Quality).
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