Die Besonderheiten von pflanzlichen und synthetischen Arzneimitteln im Vergleich

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Die Regularien bei der Zulassung von Phytopharmaka entsprechen denen synthetischer Arzneimittel.

Für die Zulassung von pflanzlichen Arzneimitteln gelten die gleichen regulatorischen Grundsätze wie für synthetische. Da der Wirkstoff eines Extraktes aus einem Vielstoffgemisch besteht, sind die Qualitätsanforderungen besonders hoch. Die komplexe Zusammensetzung impliziert, dass Phytopharmaka nicht ohne Weiteres austauschbar sind.

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