Weniger Standorte mit Magenkarzinom-Chirurgie

Neue Mindestmenge für Magenkrebs-Operationen

Bericht
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|Lesezeit: 2 Min
Ab 2031 dürfen Magenkrebs-Operationen nur noch an Klinikstandorten mit mindestens 20 Eingriffen pro Jahr durchgeführt werden.

Ab 2031 dürfen Magenkrebs-Operationen nur an Klinikstandorten mit mindestens 20 Eingriffen pro Jahr erfolgen. Ziel ist es, die Behandlungsqualität durch Konzentration auf erfahrene Teams zu erhöhen.

Der G-BA hat beschlossen, für planbare Operationen beim Magenkarzinom eine Mindestmenge von 20 Eingriffen pro Jahr und Krankenhausstandort einzuführen. Grundlage sind Analysen von IQWiG und IQTIG sowie Expertisen medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften. Ziel ist eine Konzentration der Behandlung auf Kliniken mit entsprechender Erfahrung, da höhere Fallzahlen nachweislich mit besseren Behandlungsergebnissen einhergehen.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G‑BA, hob die Komplexität der Magenkrebs‑Chirurgie hervor. Solche Eingriffe seien nur durch interdisziplinär erfahrene Teams möglich, in denen Chirurgie, Radiologie, Gastroenterologie, Strahlentherapie, Onkologie, Intensivmedizin und Anästhesie eng zusammenarbeiteten. Diese personelle und strukturelle Expertise könnten nicht alle Krankenhäuser vorhalten, weshalb Mindestmengen eine wichtige Qualitätssicherung darstellten.

2023 wurde an 705 Standorten mindestens eine Magenkrebs‑Operation durchgeführt. Künftig wird sich die Versorgung auf rund 120 Standorte konzentrieren. Damit verlängert sich die durchschnittliche Fahrtzeit der Patientinnen und Patienten zur nächsten Klinik von 13 auf 23 Minuten.

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Die Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Für 2027 und 2028 gilt keine Mindestmenge, in den Jahren 2029 und 2030 eine Übergangsvorgabe von 10 Operationen pro Standort. Ab 2031 müssen Krankenhäuser die jährliche Mindestmenge von 20 erfüllen, um die Leistung abrechnen zu dürfen. Ausnahmen können die zuständigen Landesbehörden mit Zustimmung der Krankenkassen erteilen, wenn die flächendeckende Versorgung gefährdet erscheint.

Erwartete Qualitätsgewinne durch Mindestmengen

Der GKV-Spitzenverband, auf dessen Antrag die Regelung zurückgeht, betont, dass die neue Mindestmenge die Qualität der operativen Behandlung von Magenkrebs deutlich verbessern soll. Nach Analysen des Verbandes war in Kliniken mit mindestens 20 Eingriffen pro Jahr das Sterberisiko um 38 % niedriger als in Einrichtungen mit geringerem Operationsvolumen.

Dr. Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, erklärt, die Verlängerung der durchschnittlichen Fahrzeit zu einem geeigneten Standort um etwa zehn Minuten werde durch eine bessere Behandlungsqualität und höhere Überlebenschancen mehr als aufgewogen. Befragungen hätten gezeigt, dass Patientinnen und Patienten eine etwas weitere Anfahrt akzeptieren, wenn sie dadurch eine qualitativ hochwertigere Behandlung erhalten.

Kritik der Länder und juristische Prüfung

Mehrere Bundesländer haben allerdings Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Sie sehen in den Mindestmengen einen Eingriff in ihre Krankenhausplanungskompetenz. Dr. Krasney äußert dafür kein Verständnis und erwidert, dass die Länderplanungen in der Vergangenheit nicht zu einer ausreichenden Konzentration hochkomplexer Behandlungen geführt hätten. Die Mindestmengenbeschlüsse des G-BA seien für eine gesicherte Versorgungsqualität unverzichtbar.

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