AOK ruft zu Früherkennung auf

Auch in NRW immer mehr Hautkrebsfälle

Pressemitteilung – AOK Nordwest
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In Nordrhein-Westfalen mussten im Jahr 2024 insgesamt 27.505 Patienten und Patientinnen wegen der Diagnose Hautkrebs stationär behandelt werden.

Die Zahl der stationären Behandlungen wegen Hautkrebs steigt auch in Nordrhein-Westfalen weiter. Dennoch nutzt nur ein kleiner Teil der Versicherten das kostenfreie Screening-Angebot.

Im Jahr 2024 wurden in Nordrhein-Westfalen 27.505 Patientinnen und Patienten mit einer Hautkrebserkrankung stationär aufgenommen – 1,4 % mehr als im Vorjahr. Vor zwanzig Jahren war diese Zahl mit 14.895 etwa halb so hoch. Das teilt die  AOK NordWest, basierend auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes, mit.

AOK-Vorstand Tom Ackermann sieht darin eine bedenkliche Entwicklung: „Der kontinuierliche Aufwärtstrend bei den Hautkrebsdiagnosen gibt Anlass zur Sorge. Umso wichtiger ist die regelmäßige Teilnahme an der Früherkennung.“

Nach den aktuellen Zahlen des Landeskrebsregisters NRW erkrankten 2023 landesweit 6.124 Menschen neu an einem malignen Melanom, darunter 3.084 Männer und 3.040 Frauen. 625 Todesfälle wurden registriert. Damit gehört Hautkrebs zu den häufigsten Tumorarten.

Früherkennung zu wenig genutzt

Die Heilungschancen hängen maßgeblich vom Diagnosezeitpunkt ab. Früh erkannt, ist ein Melanom in der Regel gut behandelbar. Trotzdem nehmen in Westfalen-Lippe nur 26,7 % der AOK-Versicherten ab 35 Jahren innerhalb von zwei Jahren das Hautkrebs-Screening zur Erkennung von Frühstadien und Vorstufen wahr.

Neben der ärztlichen Untersuchung empfehlen Fachgesellschaften eine regelmäßige Selbstkontrolle der Haut nach der sog. ABCDE-Regel, bei der Asymmetrie, Begrenzung, Farbe, Durchmesser und Erhabenheit von Hautveränderungen bewertet werden.

Untersuchung ist in NRW auch für jüngere Versicherte Kassenleistung

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenfreies Screening auf Hautkrebs. Die AOK NordWest bietet die Untersuchung allerdings auch für unter 35-Jährige als zusätzliche Kassenleistung an, sofern die Untersuchung durch eine teilnehmende Dermatologin bzw. einen Dermatologen in Westfalen-Lippe erfolgt.

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