Impfschutz ist für hämatoonkologisch Erkrankte obligat
Infektiöse Komplikationen, die bei Erkrankten mit hämatologischen Neoplasien eine wesentliche Ursache für Morbidität und Mortalität darstellen, lassen sich oft durch Impfungen verhindern. Beim Deutschen Krebskongress 2026 appellierten Expert:innen dafür, dass Betroffene einen angemessenen Impfschutz erhalten.
50 % der Infektionen bei Krebspatient:innen entfielen auf Pneumonien und Influenza und seien damit überwiegend impfpräventabel, sagte PD Dr. Dr. Michael Sandherr, niedergelassener Hämatoonkologe, Weilheim.1 Bei Pneumonien handele es sich darüber hinaus nicht selten um Sekundärinfektionen – mit einer Influenza als Eintrittspforte. Durch die Grippeimpfung könnten damit womöglich auch Sekundärinfektionen vermieden werden.
Die Frage nach Impfungen in der Hämatoonkologie lässt sich gemäß dem Kollegen in aller Kürze beantworten: „Wer? Alle. Wann? Sofort. Wogegen? Pneumokokken, Influenza, Covid und RSV“. Basierend auf aktuellen Empfehlungen hält Dr. Sandherr neben den genannten Vakzinen auch Impfungen gegen Meningokokken für sinnvoll: Gefährdet seien unter anderem Erkrankte mit Hypogammaglobulinämie, auch und gerade nach Behandlung mit CAR-T-Zellen oder bispezifischen Antikörpern. Ebenso ergeben Vakzinationen gegen Herpes zoster, Hepatitis B und Tetanus/Diphtherie/Pertussis Sinn.
Totimpfstoffe könnten prinzipiell auch unter onkologischer Therapie verabreicht werden, doch könne dann die Immunogenität eingeschränkt sein, so der Experte. Daher empfehle sich, die Impfung vor der antineoplastischen Behandlung durchzuführen. Lebendimpfstoffe gelten laut Dr. Sandherr unter antineoplastischer Therapie als kontraindiziert – sie können frühestens sechs Monate nach Abschluss der Behandlung gegeben werden. Relevant sei, Impfungen stets in Absprache mit den Erkrankten und den betreuenden Ärzt:innen durchzuführen. Bei Influenza rät er zudem, das persönliche Umfeld mitzuimmunisieren.
Impfschutz nach Transplantation vollständig erneuern
Besonders gefährdet für infektiöse Komplikationen sind Erkrankte nach allogener Stammzelltransplantation(allo-SZT), betonte Prof. Dr. Inken Hilgendorf, Universitätsklinikum Jena.2 Durch die Transplantation gehen spezifische Impfantikörper verloren – und damit ein wesentlicher Teil des Impfschutzes. Deshalb sollte nach allo-SZT unabhängig von vorangegangenen Impfungen immer eine erneute Grundimmunisierung gemäß den STIKO-Standardempfehlungen erfolgen. Totimpfstoffe könne man ohne besondere Risiken jederzeit verabreichen, doch werde generell ein Mindestabstand von sechs Monaten empfohlen. Bei saisonalen Impfungen (z. B. Grippe) könne er auf drei Monate verkürzt werden. Lebendimpfstoffe sollten nur in Absprache mit dem Zelltherapiezentrum verabreicht werden.
1. Sandherr M. 37. Deutscher Krebskongress; Vortrag „Impfungen bei hämatologischen Neoplasien und bei Immundefizienz - Wer, wann, wogegen? Standardempfehlungen“
2. Hilgendorf I. 37. Deutscher Krebskongress; Sitzung „Impfungen bei hämatologischen Neoplasien und bei Immundefizienz - Impfungen nach allogener Stammzelltransplantation“