Kassen sollen nicht nur für Krebspatienten die Kosten für die Kryokonservierung übernehmen
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Der Anspruch auf die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für die Kryokonservierung von Keimzellen soll erweitert werden. Das zeigt der Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).