Reisemedizinische Beratung: Berufliche Reisen
Bei beruflich bedingten Reisen sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer, die in Länder mit Infektionsgefährdungen reisen, vor der Reise untersuchen zu lassen. Die Kosten muss dann der Arbeitgeber tragen. Anders sieht es aus, wenn Freiwillige z. B. für ein Hilfsprojekt ins Ausland reisen. Hierbei gelten dieselben Regeln wie bei einer Urlaubsreise. Der Hausarzt, der in puncto reisemedizinische Beratung durchaus gefordert sein könnte, sollte diesen Unterschied kennen. Was alles zu einer guten Beratung vor einer Berufs-Reise dazugehört, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden.
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