Damit Kindesmisshandlung nicht unentdeckt bleibt
Soll man bei untypischen Verletzungen von Kleinkindern gleich das Jugendamt anrufen? Oder den Eltern glauben, dass ein Gerangel im Kindergarten die Ursache der Hämatome ist? Bei dieser schwierigen Entscheidung hilft das Netzwerk RISKID.
In Deutschland sterben jährlich über 130 Kinder durch Gewalt und Vernachlässigung, meist trifft es Kleinkinder, schreibt Dr. Ralf Kownatzki. Dass es dazu kommt, ohne dass die Gefahr rechtzeitig erkannt wird, liegt auch daran, dass die Eltern oft die Arztpraxis wechseln. Der Duisburger Kinder- und Jugendarzt wollte Abhilfe schaffen und hat 2005 zusammen mit anderen Kolleginnen und Kollegen das RISikoKinderInformationssystem Deutschland (RISKID) gegründet. Mithilfe dieser Software können sich Ärztinnen und Ärzte, die Kinder betreuen, miteinander vernetzen.
Und so funktioniert das System: Kinder mit ungewöhnlichen Befunden oder Auffälligkeiten im familiären Umfeld werden dort erfasst. Gleichzeitig kann jeder Behandelnde, der sich dort angemeldet hat, eine Abfrage starten. Dies sollte grundsätzlich bei jedem neuen Kind sowie bei suspekten Konstellationen erfolgen. Der Zeitaufwand ist gering, eine neue Erfassung eines Patienten oder einer Patientin dauert ca. drei Minuten, eine Abfrage ca. 15 Sekunden. Auf diese Weise ist es möglich, sich über bereits andernorts bemerkte Missstände zu informieren und früher einschreiten zu können. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet. Ein in RISKID angemeldeter Behandelnder kann sich zwar mit anderen Netzwerkmitgliedern austauschen, aber nur auf die Daten der eigenen Patientinnen und Patienten zugreifen.
Bei Verdachtsfällen haben Behandelnde die Möglichkeit, die Jugendhilfe einzuschalten
Laut Kinderschutzgesetz und Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz dürfen Ärztinnen und Ärzte bei Anhaltspunkten für eine Misshandlung, einen Missbrauch oder eine Vernachlässigung die Jugendhilfe einschalten. Ein entsprechender Verdacht sollte z. B. aufkommen bei Hämatomen an nichtsturztypischen Stellen, geformten Hämatomen und Striemen, Immersionsverbrühungen und Frakturen im ersten Lebenshalbjahr. Auch unerklärliche körperliche oder mentale Retardierungen, auffälliges Verhalten oder ein desolater Hygienezustand oder Zahnstatus sind Warnzeichen. Schwieriger wird es, wenn die Eltern Schutzbehauptungen aufstellen, also z. B. Verletzungen ihres Kindes Schulkameraden oder älteren Geschwistern anlasten. Dies kann man ad hoc meist nicht widerlegen. Und eine zweite Konsultation vermeiden die Täter häufig, sie suchen stattdessen eine andere Praxis auf. Gut, wenn ein solcher Fall dann in RISKID dokumentiert wurde.
Verschleierung des Missbrauchs durch Doktor-Hopping wird mit RISKID erschwert
Die Fallbeispiele, die Dr. Kownatzki beschreibt, sind haarsträubend. Ein Kind wies z. B. einen Verbrennungsabdruck mit dem Muster einer Wäschetrocknertrommel auf. Die Eltern hatten es als Erziehungsmaßnahme in den Trockner gesperrt. Ein ca. 2,5-jähriges Mädchen musste ohne Matratze auf dem Fliesenboden schlafen, hatte als Nahrung lediglich Haferflocken erhalten und war demzufolge extrem abgemagert und minderwüchsig. An Rücken, Extremitäten und am Kopf fanden sich zahlreiche Hämatome. Frische Verbrennungen an der Stirn und an der rechten Fußsohle entpuppten sich als Resultat einer Misshandlung. Die Mutter oder der drogensüchtige Lebenspartner hatten das Mädchen an die heiße Zentralheizung gefesselt. Mindestens vier Monate dauerte dieses Martyrium, weil die Eltern Doktor-Hopping betrieben. Erst dann entdeckte die Polizei durch Zufall das gequälte Kind. Bei einem weiteren zweijährigen Mädchen fielen bei einem Impftermin Hämatome und streifige Misshandlungsläsionen am Gesäß auf. Dieser Fall konnte durch RISKID geklärt werden. Bereits bei einem vorausgehenden Arztkontakt hatte der Kollege auffällige Befunde erhoben.
Schwierige Rechtssituation
Die Rechtssituation in Deutschland ist bislang noch schwierig. Denn für den zwischenärztlichen Informationsaustausch müssen die Eltern ihre Zustimmung geben. Wenn sie selbst die Täter sind, werden sie das kaum tun. RISKID empfiehlt daher, grundsätzlich alle Sorgeberechtigten eine entsprechende Einverständniserklärung unterschreiben zu lassen. Unerwarteterweise tut dies auch der größte Anteil aus dem Kreis der Problemfamilien, berichtet Dr. Kownatzki.
Damit der Informationsaustausch nicht weiter vom Einverständnis der Eltern abhängt, setzt sich das RISKID-Team dafür ein, die gesetzliche Regelung zu ändern. In einzelnen Bundesländern wie NRW, Rheinland-Pfalz, Bayern, Saarland und Sachsen-Anhalt ist dies bereits gelungen. Die Anmeldung in RISKID ist kostenlos, man findet die Seite unter www.riskid.de .
Kownatzki R. Kinder- und Jugendärzt*in 2026; 57: 86-92
