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Maser werden durch ein Paramyxovirus (RNA-Virus) hervorgerufen. Virusreservoir sind erkrankte Menschen.
Masern sind weltweit verbreitet. In den sogenannten Entwicklungsländern, besonders in Afrika und Asien, hat die Erkrankung immer noch eine große Bedeutung. Hier gehören sie zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten und der Anteil tödlicher Verläufe ist besonders hoch.
In Deutschland ist die Häufigkeit der Masern durch die seit etwa 40 Jahren praktizierte Impfung und aufgrund stetig steigender Impfquoten im Vergleich zur Vorimpfära insgesamt deutlich zurückgegangen. Seit 2005 wird dem RKI jedoch jährlich eine zum Teil erheblich schwankende Anzahl von Masernfällen aufgrund unterschiedlich großer lokaler Ausbrüche übermittelt und die Anzahl der übermittelten Masernfälle stagniert auf einem Niveau, das immer noch deutlich über den Eliminationszielen der WHO (< 1 Fall pro 1 Mio. Einwohner) liegt. Erklärtes WHO-Ziel ist es, Masern bis 2020 weltweit zu eliminieren.
Es erkranken überwiegend Kinder, die Erkrankung kann aber auch bei Erwachsenen auftreten. Masern gelten als eine der ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Die Übertragung erfolgt durch Einatmen infektiöser Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen) sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen. Das Masernvirus führt bereits bei kurzer Exposition zu einer Infektion (Kontagionsindex nahe 100 %) und löst bei über 95 % der ungeschützten Infizierten klinische Symptome aus (Manifestationsindex ebenfalls nahe 100 %).
Gewöhnlich dauert es nach Infektion 8 bis 10 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums und etwa 14 Tage bis zum Ausbruch des Exanthems. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits 3 bis 5 Tage vor Auftreten des Exanthems und hält bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems an (unmittelbar vor dem Erscheinen des Exanthems am größten).
Nach Angaben der WHO liegt die Letalität der Masern in westlichen Industrieländern zwischen 0,05 % und 0,1 %, in Entwicklungsländern z.T. deutlich höher (5-6 %). In Deutschland geht man von einem Todesfall pro 1000 Masererkrankte aus. Nach durchgemachter Infektion besteht eine lebenslange Immunität.
Symptomatik
Masern sind eine systemische Erkrankung mit biphasischem Verlauf.
Katarrhalisches Stadium:
hohes Fieber
Rhinitis
Konjunktivitis mit Lichtscheu
bellender Husten
gedunsenes Gesicht
Enanthem am Gaumen und Koplik-Flecken (weißlich, Kalkspritzer-artig) an der Wangenschleimhaut
Masernexanthem (3 bis 7 Tage nach Auftreten der initialen Symptome)
Sehr selten kommt es zu einem foudroyanten Verlauf mit Abblassen des Exanthems („Nach-innen-Schlagen“) und Kreislaufversagen.
Komplikationen:
Die Masernvirusinfektion bedingt eine vorübergehende Immunschwäche von mindestens 6 Wochen Dauer. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Empfänglichkeit für bakterielle Superinfektionen (Otitis media, Bronchitis, Pneumonie und Diarrhöen). Komplikationen treten in Industrieländern bei etwa 15 % der Erkrankten auf.
Otitis media
am häufigsten (in ca. 10 % der Fälle)
Masernpneumonie
virale Masernpneumonie mit Hecht-Riesenzellen
bakterielle Superinfektion
Riesenzellpneumonie bei Immunsupprimierten mit schlechter Prognose
Laryngotracheitis
Krupp (Erstickungsgefahr)
tritt gelegentlich auf
Masernenzephalitis (3 Formen)
1. Akute postinfektiöse Enzephalitis:
tritt ca. 4 bis 7 Tage nach Exanthembeginn auf mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis zum Koma
Häufigkeit 1 : 1000 Masererkrankte (über 1 Jahr alt)
deutlich höheres Risiko bei Kindern < 5 Jahren (20–60 pro 100.000)
Beginn mit psychischen und intellektuellen Veränderungen, dann progredienter Verlauf mit neurologischen Störungen und Ausfällen bis zum Verlust zerebraler Funktionen (Demyelinisierungserkrankung)
endet immer tödlich
Untersuchung
Katarrhalisches Stadium:
hohes Fieber
gerötete Augen
gedunsenes Gesicht
Enanthem am Gaumen mit Koplik-Flecken an der Wangenschleimhaut
Verminderung von Leukozyten, Lymphozyten Eosinophilen
passagere Thrombozytopenie
vorher positiver Tubekulintest kann vorübergehend negativ werden
Bestätigung:
Nachweis der virusspezifischen IgM-Antikörper im Serum als Marker eines aktuellen Krankheitsgeschehens (positiv bei Ausbruch des Exanthems, bei etwa 30 % erst etwa 1 bis 3 Tage später)
Virusgenomnachweis per PCR (Urin, Zahntaschen- oder Rachenabstrich)
bei Maserenzephalitis Virusnachweis im Liquor (PCR)
bei SSPE hoher Antikörpertiter im Liquor (Virustest i.d.R. negativ)
Differenzialdiagnostik
Andere Infektionserkrankungen mit Exanthem, z.B.:
Röteln
Ringelröteln
Scharlach
Pharmakotherapie und nichtinvasive Therapie
Eine spezifische antivirale Therapie gibt es nicht. In der akuten Krankheitsphase sollte Bettruhe eingehalten werden.
Die symptomatische Therapie ist abhängig von den Organmanifestationen.
fiebersenkende Mittel
Hustenmittel
bei bakteriellen Superinfektionen Antibiotika
Meldepflicht:
Dem Gesundheitsamt muss der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern (sowie der direkte oder indirekte Nachweis von Masernvirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist) namentlich gemeldet werden (spätestens 24 Stunden nach Kenntnis).
Prävention
Die wirksamste Präventionsmaßnahme ist die Schutzimpfung (Lebendimpfstoff aus abgeschwächten Masernviren).
Nach den Empfehlungen der STIKO sollte die Erstimpfung im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen – in Form eines Kombinationsimpfstoffes gegen Masern, Mumps und Röteln und evtl. Varizellen (MMR- oder MMRV-Impfstoff). Bei Epidemien kann auch schon ab einem Alter von 9 Monaten geimpft werden.
Mit der Zweitimpfung im Alter von 15 bis 23 Monaten (frühestens 4 Wochen nach der Erstimpfung) sollen Impfversager erfasst werden.
MMR-Standardimpfungen für Erwachsene sollten weiterhin bei allen nach 1970 geborenen ungeimpften bzw. in der Kindheit nur einmal geimpften Personen (oder bei unklarem Impfstatus) erfolgen.
Nach dem Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, solange in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten (bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben) ausüben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Das gleiche gilt für unmittelbare Kontaktpersonen von Masererkrankten.
Bei ungeimpften, immungesunden Kontaktpersonen eines Masererkrankten kann der Ausbruch der Masern durch eine rechtzeitige postexpositionelle Impfung wirksam unterdrückt werden (möglichst innerhalb von 3 Tagen nach der Exposition).
Im Abstand von 5 bis 14 Tagen können bei bis zu 5 % der Geimpften leichte „Impfmasern“ auftreten, die nicht ansteckend sind.
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