Intimität im Behandlungszimmer







Intimität im Behandlungszimmer ist eine Straftat

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Selbst wenn Patient*in einwilligt – sexueller Kontakt im Behandlungszimmer ist immer strafbar.

„Der Arzt, dem die Frauen vertrauen“ lautete der Untertitel einer Fernsehserie aus den 1990ern. Leider gibt es aber immer wieder Fälle, in denen das Vertrauen von Patienten – nicht nur von weiblichen – missbraucht wird. Eine aktuelle Auswertung verdeutlicht das Ausmaß des Problems.

Die Beziehung von Patient zu Arzt basiert auf einem hohen Maß an Vertrauen, das aber leider vielfach vom kräftemäßig Stärkeren – dem Arzt – missbraucht wird. „Das Überschreiten sexueller Grenzen im Gesundheitssystem ist ein gravierendes Problem“, schreiben Professor Dr. Vera Clemens von der Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm und Kollegen. In einer repräsentativen Studie befragten die Wissenschaftler insgesamt 2.503 Teilnehmer mit einem Mindestalter von 14 Jahren, ob sie jemals sexuellen Kontakt mit Mitarbeitern im Gesundheitswesen hatten bzw. Opfer sexueller Belästigung wurden. Das mittlere Alter der Gruppe betrug 49,5 Jahre bei ausgeglichenem Geschlechterverhältnis 

Nicht notwendige körperliche Untersuchungen als Masche

4,5 % der Frauen und 1,4 % der Männer berichteten in der Auswertung von sexuellem Fehlverhalten medizinischer Fachkräfte. Bei etwa jedem zweiten von ihnen schloss dies Intimkontakt mit ein – zu einem Drittel gegen den Willen der Patienten. Ebenfalls jeder Dritte war zu diesem Zeitpunkt jünger als 18 Jahre alt gewesen. Nicht notwendige körperliche Untersuchungen mussten 3,2 % der weiblichen und 0,6 % der männlichen Teilnehmer über sich ergehen lassen. Opfer sexueller Belästigung wurden 2,5 % der Frauen und 0,6 % der Männer. Ein großer Teil dieser Vorfälle ereignete sich im ambulanten Umfeld. Die Täter waren hauptsächlich (aber nicht ausschließlich) Männer, darunter vorwiegend Ärzte, aber auch Pfleger und Physiotherapeuten. 

Sexueller Kontakt ist während einer Behandlungsbeziehung – selbst im gegenseitigen Einverständnis – strafbar. Die oben genannten Pro­zentzahlen mögen auf den ersten Blick gering erscheinen. Eine Hochrechnung verdeutlicht jedoch­ die Relevanz: Ungefähr zwei Millionen Menschen in Deutschland wurden demnach bereits mit sexuellem Fehlverhalten im medizinischen Umfeld konfrontiert.

Quelle: Clemens V et al. Epidemiology and Psychiatric Sciences 2021; DOI: 10.1017/S2045796021000378

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