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§ 219a-Verurteilung: Mehrheit steht zu Kristina Hänel

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Wenig Verständnis für § 219a-Verurteilung.
Wenig Verständnis für § 219a-Verurteilung. © Fotolia/magele-picture
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68 % der Deutschen lehnt die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) ab. Nur 17 % halten sie für gerechtfertigt.

Die Allgemeinärztin war vom Amtsgericht vor einem Jahr zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden. Ihre Berufung scheiterte jetzt, wobei der Richter selbst infrage stellte, ob der Paragraf, der das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen untersagt, noch zeitgemäß ist. Das Marktforschungsinstitut YouGov befragte dazu repräsentativ 1300 Personen ab 18 Jahren. Demnach steht die Mehrheit nicht auf der Seite der Justiz. Besonders Befragte ab 55 Jahren sprachen sich gegen die Entscheidung aus (74 %). Bei den 18- bis 24-Jährigen taten dies 54 %. Während es in Ostdeutschland nur 9 % richtig finden, dass die Ärztin verurteilt wurde, sind es im Westen fast doppelt so viele (19 %). Die Geschlechter reagierten ähnlich, wobei mehr Männer dem Urteil zustimmten als Frauen (20 vs. 14 %). 17 % der Frauen und 14 % der Männer hatten keine Meinung zu dem Thema oder wollten sich nicht dazu äußern.

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