§ 219a-Verurteilung: Mehrheit steht zu Kristina Hänel

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Wenig Verständnis für § 219a-Verurteilung.

68 %25 der Deutschen lehnt die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) ab. Nur 17 %25 halten sie für gerechtfertigt.