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Ärztliche Einzelfallentscheidung: Kammerchef begrüßt Beschluss zur Triage

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Ärzte können im Einzelfall über die intensivmedizinische Behandlung entscheiden. Ärzte können im Einzelfall über die intensivmedizinische Behandlung entscheiden. © Robert Poorten – stock.adobe.com
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„Es bleibt dabei: Ärztinnen und Ärzte entscheiden weiterhin über die Vergabe medizinischer Ressourcen – und das ist gut so.“ Hessens Ärztekammerchef begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage in der Coronapandemie.

Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach der Gesetzgeber vorerst nicht verbindlich regeln muss, wen Ärzte in der Coronapandemie bei medizinischen Engpässen bevorzugt behandeln und wen nicht. Einen Eilantrag, der auf die Einsetzung eines Gremiums zur verbindlichen Regelung der Triage abzielte, lehnte das BVerfG ab.

Dr. Pinkowski verweist auf eine „Orientierungshilfe zur Allokation medizinischer Ressourcen am Beispiel der SARS-CoV-2-Pandemie im Falle eines Kapazitätsmangels“ des BÄK-Vorstandes. Danach handeln Ärzte rechtmäßig, wenn sie (im Team) unter Berücksichtigung der Berufsordnung und des Standes der Medizin im Einzelfall über die intensivmedizinische Hilfe entscheiden. Dies sei eine „rechtfertigende Pflichtenkollision“.

Quelle: Pressemitteilung der LÄK Hessen

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