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Deutscher Ärztetag im Mai: beim Vergütungssystem mitreden

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Erfurt mit seinen Wahrzeichen wie der komplett bebauten Krämerbrücke ist die Destination des diesjährigen Ärztetages.
Erfurt mit seinen Wahrzeichen wie der komplett bebauten Krämerbrücke ist die Destination des diesjährigen Ärztetages. © Stadtverwaltung Erfurt
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Am 8. Mai beginnt der 121. Deutsche Ärztetag. „Digitalisierung wird ein Riesenthema werden“, kündigt der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, an. Auch über GOÄ, Notfallversorgung und Praxismindestsprechzeiten wird zu reden sein.

Heiß diskutiert wird in Erfurt gewiss das ausschließliche Fernbehandlungsverbot. Patienten wünschen, den Arzt online zu konsultieren und entsprechende Angebote gibt es schon im Ausland. Man könne nicht verhindern, dass die Dinge auch zu uns kommen, sagte Prof. Montgomery. „Wir werden das weiter öffnen.“

Der Goldstandard ärztlichen Handelns bleibe jedoch das ärztliche Gespräch, stellte der Präsident klar. Skeptisch zeigte er sich hinsichtlich der flächendeckenden technischen Umsetzung der Fernbehandlung, denn dafür werden Internet-Breitbandanschlüsse benötigt, die es noch längst nicht überall gibt.

Das sind weitere Themen, die beim Ärztetag in der Messe Erfurt vom 8. bis 11. Mai anstehen werden:

  • Der Koalitionsvertrag sieht 8000 neue Pflegekräfte vor, Kritiker nennen viel höhere Zahlen. Es sei bedeutungslos, ob 8000 oder 80 000, sagte Prof. Montgomery, der Personalmarkt sei leergefegt. Wichtig sei es deshalb, den Beruf attraktiv zu machen: „Wir brauchen eine Initiative für die Pflege.“ Positiv bewertete er die im Koalitionsvertrag vorgesehene Refinanzierung von Tarifsteigerungen in der Pflege im Krankenhaus.
  • Eine politisch geforderte Erweiterung der Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden steht ebenfalls zur Diskussion. 25 % mehr Leistung müsse sich auch in 25 % mehr Bezahlung niederschlagen, sagt Prof. Montgomery mit Verweis auf seine langjährige Erfahrung in Tarifverhandlungen für den Marburger Bund.
  • Bezüglich der Notfallversorgung und den Portalpraxen besteht Erörterungsbedarf. Wie viele Portalpraxen sind notwendig, das ist die große Frage. Das Gesetz sieht sie an jedem Krankenhaus mit Notfallversorgung vor. Prof. Montgomery: „Es ist vernünftig, dass eine Klinik, die zwei Notfälle pro Nacht behandelt, keine Portalpraxis benötigt.“
  • Masterplan 2020: Die im März 2017 beschlossenen 37 Maßnahmen zur Reform des Medizinstudiums greifen noch nicht. Bis der Masterplan in der Versorgung ankommt, vergehen 12 bis 15 Jahre, sagt Prof. Montgomery, aber „jeder Marsch beginnt mit dem ersten Schritt“.
  • Ein weiteres Thema wird die Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung sein. Sie könnte, so der BÄK-Präsident, unter der Devise „kompetenzbasiert, flexibel und mit didaktischer Ausrichtung“ verabschiedet werden.
  • Die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte ist längst überfällig. Sie steht auch in Erfurt zur Diskussion. In diesem Zusammenhang verweist der Präsident auf die im Koalitionsvertrag verankerte Reform der ärztlichen Vergütung. Er sei froh, dass hier nur von einem modernen Vergütungssystem und nicht von einer einheitlichen Gebührenordnung gesprochen wird. Eine wissenschaftliche Kommission soll laut Politik die Reform vorbereiten. Wer hier mitarbeitet, ist noch nicht bekannt. Die BÄK hofft aber, mit drei Personen dabei sein und Sachverstand einbringen zu dürfen.
  • § 219a: Die Verurteilung einer Ärztin wegen ihrer Information zum Schwangerschaftsabbruch wird heftig politisch diskutiert. Muss der § 219a Strafgesetzbuch abgeschafft werden? Selbst in der Ärzteschaft ist die Haltung hierzu gespalten. Die Hamburger Ärztekammer fordert, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen. Prof. Montgomery stimmte dafür. „Ich glaube, dass man das (den Paragrafen) heute nicht mehr so formulieren würde.“ Die BÄK will zwar keine Abschaffung des Paragrafen vorschlagen. Jedoch wird gesehen, dass Ärzte Rechtssicherheit brauchen. Die Bundesärztekammer erwägt, ein neutrales Portal einzurichten, auf dem Frauen Ärzte finden können, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
  • Besprochen werden die verschiedenen Versorgungsformen und Angebote für Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen – einschließlich eventuell notwendiger Veränderungen in der Ausbildung und bei Arzneimittelverordnungen. „Mit Sicherheit werden wir die Vergabe von Arzneimitteln durch psychologische Psychotherapeuten ablehnen“, so Prof. Montgomery.
  • Thematisiert wird erneut die Organspende. Dabei wird es vor allem um die Widerspruchslösung gehen. Aus rein medizinischer Sicht sei diese die beste Lösung, erklärt der BÄK-Präsident. Sogar Spanien, ein sehr katholisches Land, habe die Widerspruchslösung bereits seit den 1980er Jahren.

Minister Spahn legt los: Anfang 2019 sollen die ersten Gesetze gelten

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte im Gesundheitsausschuss des Bundestages an, noch vor der Sommerpause Gesetze zur GKV-Finanzierung, zur Pflege und zur ambulanten ärztlichen Versorgung auf den Weg bringen zu wollen. Die Vorhaben sollen möglichst Anfang 2019 wirksam werden. Geplant ist eine Beitragsentlastung für gesetzlich Versicherte, die hälftige Beitragszahlung (Parität) soll auch für Zusatzbeiträge gelten. Zudem sind Entlastungen bei den Mindestkrankenversicherungsbeiträgen für kleine Selbstständige vorgesehen. Eine Herausforderung sei es, Pflegepersonal zu finden, so der Minister. 8000 neue Stellen sieht der Koalitionsvertrag vor. Rund 17 000 Stellen sind derzeit nicht besetzt. In der ambulanten Versorgung geht es u.a. um eine bessere Vergabe von Terminen bei Fachärzten und in der Psychotherapie.

Quelle: „heute im bundestag“

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