Frist für Krankenkassen: Patientenvertreter empört über Urteil des Bundessozialgerichts

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Drei Monate nach dem Antrag kam die Ablehnung.

Entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über eine beantragte Behandlung, gilt diese als genehmigt. Das Bundessozialgericht sieht das aber anders. Patientenberater und -vertreter fürchten, dass ein neues Urteil für die Versicherten Nachteile bringen wird.

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