Frist für Krankenkassen: Patientenvertreter empört über Urteil des Bundessozialgerichts
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Entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über eine beantragte Behandlung, gilt diese als genehmigt. Das Bundessozialgericht sieht das aber anders. Patientenberater und -vertreter fürchten, dass ein neues Urteil für die Versicherten Nachteile bringen wird.