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G-BA holt Stellungnahmen zum Screening auf Gebärmutterhalskrebs ein

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Neufassung der Richtlinie.
Neufassung der Richtlinie. © Fotolia/designer491
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Zu den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen, die der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) weiterzuentwickeln hat, gehört auch das Screening auf Gebärmutterhalskrebs.

Die Regelungen sollen in die Neufassung einer Richtlinie für die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme einfließen. Zurzeit läuft das Stellungnahmeverfahren. Die Hinweise werden danach ausgewertet und in den abschließenden Beratungen berücksichtigt. Dieser Verfahrensschritt wird, so die Planung des G-BA, im Herbst abgeschlossen sein. Danach folgen die notwendigen Schritte, um die Strukturen für die Evaluation der Programmqualität zu schaffen.

Ab 35 nicht mehr jährlich zur Vorsorge, sondern nur noch alle drei Jahre

Die vorgesehenen Eckpunkte des zukünftigen Gebärmutterhalskrebs-Screenings sind:

  • Frauen im Alter von 20 bis 60 Jahren werden alle fünf Jahre von ihren Krankenkassen angeschrieben und über das Screening informiert. Die Information erfolgt altersbezogen ohne Bezug zu Untersuchungsergebnissen und der Screeninghistorie. 
  • Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren können eine jährliche zytologische Untersuchung in Anspruch nehmen.
  • Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird künftig statt der jährlichen zytologischen Untersuchung alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem HPV-Test und einer zytologischen Untersuchung, angeboten. Eine obere Altersgrenze wird unter Berücksichtigung der Daten des Monitorings nach einer Übergangsphase beraten.

Die Frauen sollten jedoch darüber informiert werden, unter welchen Voraussetzungen eine Beendigung des Screenings nur noch mit einem geringen Risiko für Gebärmutterhalskrebs verbunden ist.

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