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Grippeimpfung: G-BA berät über Vierfachschutz

Gesundheitspolitik Autor: Maya Hüss

Bislang gibt es für die GKV keine verbindliche Regelung, ob zum Grippeschutz ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist. Bislang gibt es für die GKV keine verbindliche Regelung, ob zum Grippeschutz ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist. © Pixabay
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Für seinen Beschluss, Vierfach-Grippeimpfstoff in die Impfschutzrichtlinie aufzunehmen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss drei Monate Zeit. Manche gesetzliche Kasse erstattet bereits die Kosten.

Eine „schnelle Entscheidung“ fordert die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Bislang gibt es für die GKV keine verbindliche Regelung, ob zum Grippeschutz ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist.

Am 11. Januar hatte sich die Ständige Impfkommission (STIKO) für die vier- statt dreiwertige Variante ausgesprochen. Seit der Saison 2013/14 sind Vierfachimpfstoffe in Deutschland verfügbar, die eine zweite B-Virus-Linie enthalten. G-BA-Chef Prof. Josef Hecken kündigte an, dass zügig innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten über eine Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie entschieden werde. Der G-BA habe bisher STIKO-Empfehlungen überwiegend eins zu eins übernommen. Für Spekulationen über eine Nichtumsetzung der Empfehlung und einer daraus folgenden schlechteren Behandlung von GKV-Versicherten gebe es keinen Anlass.

Kassen wie die Barmer und die AOK Hessen übernehmen bereits die Kosten des Vierfach-Impfstoffes für Versicherte in Risikogruppen.

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