Fehlverhalten melden

Whistleblowing bringt mehr Risiko als Erfolg

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Whistleblower geben sich nicht mit Tuscheln über Fehlverhalten zufrieden. Sie machen es öffentlich.

Der Ex-Partner macht‘s, die ehemalige Angestellte, der ärztliche Kollege, die Mitarbeiterin der Abrechnungsabteilung. Sie melden Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Oft wollen die Hinweisgeber anonym bleiben. Das stellt Ermittler bei Krankenkassen oder Staatsanwaltschaften vor Probleme. Ein Hinweisgeber-Schutzgesetz steht noch immer aus.

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