Abrechnungsbetrug erfunden – für Falschbewertung drohen Ordnungsgeld oder Haft

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Mediziner sollten vorsichtig sein bei klarstellenden Kommentaren zu Negativbewertungen.

Behandelnde müssen nicht jede negative Bewertung im Internet hinnehmen, wie ein aktuelles Urteil des Langerichts Heidelberg zeigt. Ein Zahnarzt war von einer unzufriedenen Patienten auf Google ungerechtfertigterweise des Abrechnungsbetrugs bezichtigt worden. Dagegen ging er erfolgreich vor.