Knast für Leichenfilmer: Politik und Polizei wollen unverschämte Schaulust eindämmen
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Der Gesetzgeber will eine Lücke im Strafrecht schließen. Das Verbot in § 201a Strafgesetzbuch, Fotos von Schwerverletzten zu machen, soll auf verstorbene Unfallopfer ausgedehnt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.