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Anhörung im BT-Gesundheitsausschuss Mehr als 100 Substanzen sind gesetzlich schwer zu regulieren

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Die Verwendung von K.-o.-Tropfen wird in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht abgebildet. Die Verwendung von K.-o.-Tropfen wird in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht abgebildet. © s-motive – stock.adobe.com
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Immer wieder werden vor allem junge Frauen nach Verabreichung sog. K.-o.-Tropfen sexuell missbraucht. Andere Opfer werden zu Abhebungen an Geldautomaten gedrängt. Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit diesem Thema befasst. 

Aus Sicht der Union sollten die Verfügbarkeit von GBL-Endverbraucher-Produkten und anderer als K.o.-Tropfen missbräuchlich verwendeter Substanzen – insbesondere übers Internet – sowie der bloße Besitz der Chemikalie Gamma-Butyrolacton (GBL) – auch in geringen Mengen – bei Privatpersonen streng reguliert und unter Strafe gestellt werden.

Die Unionsfraktion fordert, eine wirksame und rechtskonforme Regulierung in der Chemikalien-Verbotsverordnung zu prüfen. Weil die missbräuchliche Verwendung von GBL als K.-o.-Tropfen ein europäisches Problem darstelle, müsse ferner auf EU-Ebene geprüft werden, inwieweit dieses über das europäische Chemikalienrecht, die sog. „REACH-Verordnung“, gelöst werden könne.

Der sachverständige Toxikologe Dr. Rainer Dahlenburg verwies auf das ebenfalls zu berücksichtigende 1,4-Butandiol (BDO), welches in der Industrie u.a. als Lösungs- und Reinigungsmittel Anwendung findet. Er hält eine Einordnung der Substanzen ins Betäubungsmittelgesetz für denkbar – inklusive einer Ausnahmeregelung, um sowohl strafrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen als auch die Chemikalien weiter in der Industrie und im Handel einsetzen zu können. 

Der Verband der Chemischen Industrie hält zumindest eine gesetzliche Beschränkung GBL-haltiger Endverbraucherprodukte im Chemikalienrecht für eine sinnvolle Ergänzung freiwilliger Maßnahmen.

Nach Darstellung des Vereins „Kein Opfer“ ist das Problem viel komplexer zu betrachten. Der Sammelbegriff K.-o.-Tropfen umfasse bis zu 100 Substanzen, darunter verschiedene Narkotika, Psychopharmaka und Flüssignikotin aus E-Zigaretten. Sinnvoll sei deshalb eine verpflichtende Aufklärung für Veranstalter, Bar- und Clubbetreiber, verpflichtende Aushänge zum Thema sowie Schulung der Angestellten. 

Kriminalstatistik erfasst keine Delikte mit K.-o.-Tropfen

Der Bund Deutscher Kriminal­beamter weist darauf hin, dass die Verwendung von K.-o.-Tropfen in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht abgebildet wird. Initiativen zur Erfassung seien abgelehnt worden, da der Nachweis von K.-o.-Tropfen nur über einen eingeschränkten Zeitraum nach der Tat möglich sei. Der Kriminalbeamtenbund regt an, bei der Strafzumessung für die Anwendung von K.-o.-Tropfen Bewährungsstrafen auszuschließen.

Mit der Aufklärungskampagne „NO! K.O. Geh auf Nummer sicher“ warnt der Weiße Ring vor den K.-o.-Tropfen. Der gemeinnützige Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten stellt u.a. unter dem Slogan „Nicht mit mir!“ in Signalfarbe leuchtende Armbänder zur Verfügung, die – bspw. in Diskotheken getragen – jungen Menschen helfen sollen, wachsam bezüglich ihrer Getränke zu sein und sich dadurch zu schützen.

Quelle: Anhörung im BT-Gesundheitsausschuss

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