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eAU Realistischer Blick auf den Krankenstand der Arbeitnehmer wird möglich

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Seit 2023 müssen sich gesetzlich Versicherte nur noch zu Beginn der AU beim Arbeitgeber abmelden und angeben, wie lange sie voraussichtlich ausfallen. Seit 2023 müssen sich gesetzlich Versicherte nur noch zu Beginn der AU beim Arbeitgeber abmelden und angeben, wie lange sie voraussichtlich ausfallen. © mpix-foto – stock.adobe.com
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 „Die elektronische Krankmeldung (eAU) wird zunehmend zum Standard in der Versorgung“, freut sich der GKV-Spitzenverband über das erste Quartal des Regelbetriebs im Verfahren zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen.

Seit 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die eAU zu nutzen. Sie haben seitdem 21,6 Mio. digitale Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter abgerufen. Allein im März schickten die Ärzte 12,9 Mio. eAU an die Kassen, 13 % mehr als im Februar. Im Schnitt gehen somit wöchentlich rund drei Millionen eAU von den Arztpraxen an die Krankenkassen. 

Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die eAU einen genaueren Blick auf den Krankenstand ermöglicht. Bislang habe die Gesamtzahl der Meldungen nur grob geschätzt werden können. „Es gab eine Dunkelziffer, weil Arbeitnehmende insbesondere bei kurzen und akuten Erkrankungen teilweise keinen Nachweis ihrer Krankmeldung bei der Krankenkasse eingereicht haben.“ Im Allgemeinen gehe man bisher von rund 70 bis 80 Mio. Bescheinigungen pro Jahr aus. 

Seit 2023 müssen sich gesetzlich Versicherte nur noch zu Beginn der AU beim Arbeitgeber abmelden und angeben, wie lange sie voraussichtlich ausfallen. Der Arbeitgeber ruft daraufhin die eAU-Daten per Entgeltabrechnungssoftware beim Kommunikationsserver der Kasse ab. Alternativ können Betriebe z.B. zertifizierte Ausfüllhilfen im Internet oder Zeiterfassungssysteme nutzen und den eAU-Abruf an Dienstleister wie Steuerbüros auslagern.

Neben der AU, die rund 90 % des Volumens ausmacht, sind auch Nachweise über stationäre Krankenhauszeiten und AU-Bescheinigungen von Durchgangsärzten Teil des Verfahrens. Ab 2024 können Arbeits­agenturen die Krankmeldungen von Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, digital erhalten. 

Presseinfo – GKV-Spitzenverband
 

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