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Praxen schicken den Kassen in einer Woche drei Millionen eAU

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Seit 2023 müssen sich gesetzlich Versicherte nur noch zu Beginn der AU beim Arbeitgeber abmelden und angeben, wie lange sie voraussichtlich ausfallen.

 „Die elektronische Krankmeldung (eAU) wird zunehmend zum Standard in der Versorgung“, freut sich der GKV-Spitzenverband über das erste Quartal des Regelbetriebs im Verfahren zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen.