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Transplantationsgesetz Spenderregister geht an den Start

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

In Zukunft soll es abrufberechtigten Ärzt:innen obliegen, die Bereitschaft zur Spende aus dem OGR abzurufen. In Zukunft soll es abrufberechtigten Ärzt:innen obliegen, die Bereitschaft zur Spende aus dem OGR abzurufen. © Dan Race – stock.adobe.com
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Im ersten Quartal 2024 soll das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) seinen Betrieb aufnehmen. Bürger können dort ihren diesbezüglichen Willen dokumentieren. 

Das Transplantationsgesetz sieht vor, dass vor jeder möglichen Spende die Bereitschaft potenzieller Spender durch einen Abruf aus dem OGR zu klären ist. Zugriffe auf das Register sind prinzipiell aus allen Stationen eines Krankenhauses mittels Telematikinfrastruktur und einer Authentifizierungssoftware der Gematik durch Personen möglich, die als abrufberechtigt benannt wurden. Auch einer Benennung von externen, bei Gewebeeinrichtungen angestellten Ärzten als abrufberechtigt stünden keine rechtlichen Gründe entgegen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Unionsfraktion. Das BfArM schätzt, dass abrufberechtigte Personen für einzelne Abfragen im Register 5 bis 10 Minuten benötigen. 

Derzeit laufen Fachgespräche. Dabei wird auch die Frage erörtert, ob und wie nach dem Start des OGR eine Gewebespendenbereitschaft geklärt werden kann, wenn ein möglicher Spender – wie in rund 90 % der Fälle – nicht zugleich als Organspender in Betracht kommt.

Hinsichtlich der Anzahl von Gewebespendern geht das BfArM aufgrund von Angaben der Deutschen Gesellschaft für Gewebespende (DGFG) von rund 45.000 Meldungen aus. Diese Zahl könne sich allerdings nach Klärung von medizinischen Kontraindikationen um etwa 50 % reduzieren. Insgesamt 50.576 Spendermeldungen und 9.379 Aufklärungsgespräche führten 2023 zu 3.475 Gewebespenden, berichtet die DGFG. 3.352 Menschen spendeten nach dem Tod ihre Augenhornhaut. 7.503 Patienten konnten mit einem Gewebetransplantat versorgt werden, davon 5.003 mit einer Augenhornhaut und 197 mit einer Herzklappe.

Medical-Tribune-Bericht

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