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Tattoo-Entfernung: keine Exklusivität für Dermatologen

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Laser gehören in Ärztehände.
Laser gehören in Ärztehände. © Fotolia/New Africa
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Der Bundesrat hat einem Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts mit einigen Änderungen zugestimmt.

Erstmals geregelt wird der Einsatz von Lasern, hochenergetischen Lampen und Ultraschall zu kosmetischen oder sons­tigen nicht medizinischen Zwecken.

Künftig dürfen nur noch Ärzte Laserbehandlungen zur Entfernung von Tattoos oder Permanent Make-up durchführen. Dazu werden nicht nur Dermatologen oder Plastische Chirurgen berechtigt sein, sondern alle approbierten Ärzte, sofern sie die entsprechende Fachkunde per Weiter- oder Fortbildung nachweisen können.

Diese Regelungen sollen erst Ende 2020 in Kraft treten, verlangt der Bundesrat. Der Regierungsentwurf hatte nur eine Übergangsfrist von drei Monaten vorgesehen.

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