Ambulante Versorgung

Ambulante Versorgung: Die Kommunen unterstützen

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Zu den Zielen für die Gestaltung von Gesundheitssystemen zählen Gleichmäßigkeit, Bezahlbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung nach dem Facharztstandard. Das gilt für die gesamte ambulante Versorgung durch Hausärzte und Spezialisten. Hier lauern Zielkonflikte. Eine flächendeckende Versorgung durch Subspezialisten in dünn besiedelten Gebieten überfordert ohnehin die Finanzierungsmöglichkeiten auch der reichsten Länder. Auch Fachärzte kleiner Gebiete werden nur ausnahmsweise ihr Auskommen in ländlichen Regionen finden. Die Gliederungsprinzipien der KBV für die Fachversorgung sind schon deshalb verfehlt, weil sie allenfalls in sehr dicht besiedelten Ballungsgebieten umsetzbar sind. Hinzu kommt, dass auf dem Lande ein doppelter Bruch des Solidarprinzips stattfindet. Einerseits zahlen Bürger und Betriebe dort entsprechend ihrem Einkommen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile in der gleichen Höhe wie in der Stadt. Andererseits bekommen sie als Gegenleistung nur ein ausgedünntes Versorgungsangebot. Besonders schlimm wird es, wenn auch Hausärzte nicht mehr vorhanden sind, weil Hausarztstellen vergeblich ausgeschrieben wurden.