Deutschland hängt bei Umsetzung von EU-Recht auf Vergessen für Krebsüberlebende hinterher

Geheilt – und trotzdem dauerhaft diskriminiert

Bericht
|Erschienen am: 
Anlässlich des Weltkrebstages macht die DSfjEmK auf Diskriminierung junger Krebsüberlebender nach der Heilung aufmerksam.

Anlässlich des diesjährigen Weltkrebstages macht die Stiftung für Junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) zum wiederholten Mal auf Nachteile aufmerksam, die viele ihrer Mitglieder erleben: „Auf die medizinische Heilung folgt oft die gesellschaftliche Diskriminierung.“

Etwa 16.500 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 39 Jahren erkranken pro Jahr neu an Krebs. Viele von ihnen sehen sich mit Problemen bei Verträgen verschiedenster Art konfrontiert. So berichten sie über Benachteiligungen im Bereich Versicherungen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist demnach nicht oder nur zu sehr schlechten Konditionen möglich. Aber auch Verbeamtungen werden abgelehnt, Kredite oder eine Adoption.​ Betroffen sind auch Menschen mit einer bereits lange überwundenen Krebserkrankung. Die Stiftung mahnt deshalb nachdrücklich politisches Handeln an, drängt auf das Schließen einer Gesetzeslücke. ​Unterstützt wird dies von der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V., die als Fachgesellschaft die Stiftung 2014 ins Leben rief. 

Wesentlich in den mit Politikerinnen und Politikern geführten Gesprächen sind jedoch die Erfahrungen aus dem Alltag, über die mehr als 1.000 junge Betroffene berichten. Bianca (23) zum Beispiel war 2005 im Alter von zwei Jahren an einem Keimzelltumor erkrankt. Seit 20 Jahren gilt sie als medizinisch vollständig gesund, die Benachteiligung aufgrund der Krankheitsvorgeschichte ist geblieben. Als sie im  Studium ihre private Krankenversicherung wechseln wollte, war das nur zu stark überhöhten Beiträgen möglich – „für mich faktisch unerschwinglich“. Auch der gewünschte Beruf war ihr verwehrt, obwohl seit der Erkrankung bereits 13 Jahre vergangen waren und ihre Gesundheit kontinuierlich bestätigt worden war. 

Die Stiftung verweist darauf, dass andere europäische Länder, darunter Frankreich, Belgien, Portugal, Luxemburg und die Niederlande, die Offenbarungspflicht nach Krebs („right to be forgotten for cancer survivors“) bereits gesetzlich abgeschafft haben. In Deutschland fehlen dagegen solche Regelungen. Dabei hatte das Europäische Parlament schon 2022 eine Resolution beschlossen, nach der spätestens zehn Jahre nach Ende der Krebsbehandlung (bei Kindern fünf Jahre) Überlebende nicht mehr verpflichtet sein sollen, die Erkrankung bei Versicherungen oder Krediten anzugeben. 

Konkretes Handeln sieht auch die EU-Krebsstrategie („Europe’s Beating Cancer Plan“) vor. 2025 bis 2030 soll demnach ein europaweit einheitlicher Anspruch auf das Vergessenwerden einer Krebserkrankung entstehen. 

Andere Staaten haben ihre Gesetze angepasst

Ein erster Schritt Deutschlands pro Recht auf Vergessenwerden wäre die Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG in nationales Recht. Hier ist verankert, dass Kreditwürdigkeitsprüfungen nicht zu ungerechtfertigter Diskriminierung führen dürfen. Die 2023 entsprechend geänderte Richtlinie hätte bereits im November 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie ist aber lediglich in der Planung und für 2026 avisiert. Vorgesehen ist hier, dass ein Versicherungsnehmer eine onkologische Erkrankung, deren Behandlung bereits vor mindestens 15 Jahren beendet wurde, selbst bei etwaiger Nachfrage des Versicherers nicht anzeigen muss. Und ein Versicherer soll eine onkologische Erkrankung, die keinen erheblichen Gefahrenumstand mehr darstellt, selbst bei Kenntnis dieses Umstands nicht bei der Ermittlung der risikobasierten Versicherungsprämie berücksichtigen dürfen.

Stiftung für Junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK)

Das könnte Sie auch interessieren