Apothekenreform

Schmalspurmedizin in der Apotheke

Bericht
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Künftig dürfen Apotheken venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken durchführen.

Künftig dürfen Apotheken venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken durchführen. Noch nicht näher definierte Erregertestungen können als „apothekenüblich“ gelten. KV- und Verbandsvorstände schütteln verständnislos die Köpfe.

Die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag hat das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Im Juli steht die zweite Runde im Bundesrat an. Im Gesundheitsausschuss verbauten Union und SPD noch einige Gesetzesänderungen. Kommentar des KBV-Vorstandes: „Schlimmer geht’s immer.“

Die Regierung möchte mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen die Früherkennung und Prävention von Diabetes, Herz-Kreislauf- und tabakassoziierten Erkrankungen fördern. Außerdem dürfen Apothekerinnen und Apotheker künftig bei Erwachsenen neben den bisherigen Grippe- und COVID-19-Impfungen alle Impfungen, die keine Lebend­impfstoffe enthalten, durchführen, z. B. gegen Tetanus und FSME. Die Verabreichung kann an geschultes Personal delegiert werden. Union und SPD mutmaßen sogar, dass die GKV Geld sparen könnte, „sofern die noch zu verhandelnde Vergütung für die Durchführung der Schutzimpfungen niedriger als die Vergütung für die Durchführung von Schutzimpfungen durch ärztliche Leistungserbringer ausfällt“.

Ergebnisse müssen ärztlich eingeordnet werden

Besonders kritisch bewertet die Vorstandschefin der KV Schleswig-Holstein, Dr. Bettina Schultz, dass Apothekerinnen und Apothekern venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken erlaubt werden. „Entscheidend ist die ärztliche Einordnung der Ergebnisse im Zusammenhang mit Beschwerden, Vorerkrankungen und individuellen Risiken. Wer einzelne medizinische Schritte aus diesem Zusammenhang herauslöst, gefährdet eine verantwortungsvolle Patientenversorgung.“ Bundesapotheker- und Bundesärztekammer haben ein Mustercurriculum zu erstellen, anhand dessen Apothekerinnen und Apotheker lernen, wie die Kundschaft aufzuklären und die Blutentnahme durchzuführen ist.

Apotheken dürfen auch auf Selbstzahlerbasis Schnelltests gegen Erreger wie Influenza- und Noroviren erbringen. Der KBV-Vorstand warnt vor einer Leistungsausweitung durch „nicht evidenzbasiertes, anlassloses Testen“: „Soll jeder Versicherte mit Wunsch getestet werden? Stellt der Apotheker die Indikation, ob ein Test notwendig ist – und falls ja, nach welchen Kriterien?“

Während die Bundesgesundheitsministerin davon spricht, dass die Apotheken eine zentrale Rolle dabei spielen, die Aufgaben der Gesundheitsversorgung auf mehr Schultern zu verteilen, beklagt die Ärzteschaft unklare Zuständigkeiten und riskante Parallelstrukturen. „Diese Reform ist kein Beitrag zu einer besseren Versorgung, sondern der Einstieg in Schmalspurmedizin in Apotheken“, meint Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI). „Unklare Befunde, Rückfragen, Dokumentationslücken und Nachsteuerung landen am Ende wieder bei uns niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten“, monieren die Vorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes (HÄV). Die Maßnahmen stünden im Widerspruch zum geplanten Primärversorgungssystem.

BDI, HÄV und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen warnen auch vor einer Gefährdung der Patientensicherheit. Denn Apotheken dürfen nun in dringenden Fällen als Anschlussverordnung bei einer Dauermedikation und bei akuten unkomplizierten Erkrankungen rezeptpflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben.

Welche Erkrankungen sind unkompliziert?

Für die Bestimmung der unkomplizierten Erkrankungen wird das BfArM mit den Arzneimittelkommissionen der Ärzteschaft und der Apotheker innerhalb eines Jahres einen Vorschlag erarbeiten, den das BMG per Rechtsverordnung umsetzen kann. Die Abgabe erfolgt auf Selbstzahlerbasis, die Apotheken können für den Aufwand fünf Euro pro Abgabe verlangen. Ausgeschlossen sind Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial sowie systemisch wirkende Antibiotika.

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