Kommentar

Apothekenreform: Mehr Kompetenzen, mehr Kosten, mehr Konflikte

Aus der Redaktion
|Erschienen am: 

Die Apothekenreform weitet die Versorgung aus: von Impfungen bis Blutentnahmen. Kritiker warnen vor teuren Parallelstrukturen, unklaren Zuständigkeiten und fraglichem Patientennutzen. Ein Kommentar.

Wer täglich Verantwortung für die Versorgung der Menschen übernimmt, braucht auch wirtschaftliche Planungssicherheit – mit diesen Worten erklärt Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, die verabschiedete Apothekenreform. Diesen Satz würden Niedergelassene und Klinikverantwortliche ebenfalls gerne hören – sehen sie doch wegen des GKV-Spargesetzes sorgenvoll in die Zukunft. Für sie wird das parlamentarische Verfahren im Juni „Gewissheit“ bringen. Und apropos Sparen: Die Regelungen im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz werden laut GKV-Spitzenverband 2027 zu Mehrkosten von deutlich über einer Mrd. Euro führen.

Die Apothekenreform kommt bei Vertreterinnen und Vertretern von KVen und Ärzteverbänden nicht gut an. Der Gesetzgeber öffnet das Leistungsspektrum der Apotheken noch mehr in Richtung medizinische Versorgung. Erlaubt werden:

Hier wird eine Parallelstruktur aufgebaut, die ihren Patientennutzen erst noch beweisen muss. Denn Zuständigkeiten werden verwischt und die Hausarztpraxen absehbar nicht entlastet.

Die politische Absicht ist leicht erkennbar: Die rund 16.500 Apotheken im Land sollen als niedrigschwellige Orte der Gesundheitsversorgung erhalten bleiben. Zusätzliches Geld dafür lässt sich nur mit besserem Service begründen. Das passt zudem zur Strategie, die demografisch bedingt zunehmenden Betreuungsaufgaben auf mehr Schultern zu verteilen.

Mit der Möglichkeit, an ländlichen Apothekenstandorten zu erproben, ob pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten den Betrieb übergangsweise aufrechterhalten können, wird ein neues Rad montiert, das sich nicht mehr zurückdrehen lässt. Es unterstreicht eine Entwicklung, die auch in den Praxen bereits Verbreitung findet: die Delegation von Leistungen sowie Ausweitung von Versorgungsangeboten mithilfe von qualifiziertem nichtärztlichem Personal, digitalen Tools und Telemedizin. Wie weitreichend das sein kann, hat die Regierung beim geplanten Primärversorgungssystem aufzuzeigen. Da geht es wieder um Planungssicherheit.

Das könnte Sie auch interessieren