Demonstrationen zum Reformgesetz

Apotheken schließen aus Protest

Pressemitteilung – ABDA
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Die ABDA fordert ein Packungsfixum von 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kündigt für den 23. März 2026 einen bundesweiten Protesttag der Apotheken an. Gekämpft wird für eine Honorarerhöhung.

Die Landesapothekerverbände werden alle Apotheken aufrufen, ihre Eingangstüren am 23. März geschlossen zu halten. Notdienst-Apotheken werden die Versorgung übernehmen. In Berlin, Hannover, München und Düsseldorf sollen zentrale Kundgebungen bzw. Demonstrationen organisiert werden.

Die ABDA fordert die Bundesregierung auf, das Apothekenhonorar auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel zu erhöhen. Außerdem soll eine jährliche Anpassung gesetzlich verankert werden. Das Honorar wurde 2013 auf 8,35 Euro festgelegt. Seitdem seien die Kosten der Betriebe um 65 % gestiegen. Das vorliegende Reformgesetz biete keine Antwort auf diese Unterfinanzierung. Laut ABDA mussten deswegen seit 2013 fast 20 % der Apotheken schließen. Derzeit kümmern sich die Inhaberinnen und Inhaber von  16.600 Apotheken sowie ihre 160.000 Beschäftigten um die Versorgung.

Keine „Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker“

Die Mitgliederversammlung der ABDA bekräftigt zudem in einer Resolution, „dass die persönliche Verantwortung und Präsenz approbierter Apothekerinnen und Apotheker in der Apotheke unverzichtbare Voraussetzungen für die Arzneimitteltherapiesicherheit sind“. Reformelemente, die eine „Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker“ ermöglichen oder zu einer „Entprofessionalisierung“ führten, werden abgelehnt. Der Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes wird am 27.2.2026 erstmals im Bundestag beraten. Er sieht u.a. vor, dass erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen bzw. Assistenten (PTA) mit behördlicher Genehmigung erprobungsweisezur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können.

Unter dem Titel „Apothekensterben stoppen – Koalitionsvertrag jetzt umsetzen!“ hat die ABDA auf der Plattform „Open Petition“ eine bundesweite Abstimmung gestartet. Sie ist Teil der Kampagne „Uns gibt’s nicht zum Nulltarif!“.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagte bei der Regierungsbefragung im Bundestag am 25. Februar, dass das Fixum nicht im geplanten Apothekenreformgesetz, sondern in einer Verordnung geregelt werde. „Mich haben die Fraktionen darauf aufmerksam gemacht, dass wir das sehr schnell regeln wollen, und das werden wir auch.“

Eine öffentliche Anhörung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes im Bundestag-Gesundheitsausschuss ist für den 4. März 2026 terminiert.

Michael Reischmann

Michael Reischmann

Stellvertretender Chefredakteur Medical Tribune