Gericht kürzt Zeugenhonorar des Arztes auf 5,95 €
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In einem Rechtsstreit wurde ein Arzt als sachverständiger Zeuge gebeten, Aussagen zum Gesundheitszustand einer Patientin zu treffen, um über den Grad einer möglichen Schwerbehinderung entscheiden zu können. Der Arzt stellte 42,45 Euro in Rechnung und erhielt am Ende 5,95 Euro.