Lesetipp: Arzt und Recht

Lesetipp: Arzt und Recht: Haftung wegen Corona-Impfschäden

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Niedergelassene Ärzt:innen, die Corona-Schutzimpfungen während der Pandemie verabreicht haben, können nicht für etwaige Impfschäden haftbar gemacht werden.

Patienten, durch die Corona-Impfungen Schaden genommen haben, müssen sich an das jeweilige Bundesland wenden.