Welche Folgen zeigt die Cannabislegalisierung?
Kein Konsumanstieg, aber ein THC-Gehalt von 25 % in gängigen Verschreibungen, weit über dem evidenzbasierten Limit: Der EKOCAN-Zwischenbericht liefert zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis überraschende Erkenntnisse.
Zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis ist ein Anstieg des Konsums nicht erkennbar. So lautet der zentrale Befund des Cannabis-Zwischenberichts der Forschungsgruppe EKOCAN („Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“). Das Projekt wird von den Universitäten Tübingen, Düsseldorf und Hamburg getragen.
Demnach bauen mehr Konsumierende Cannabis selbst an oder beziehen es aus der Apotheke. Der Schwarzmarkt werde dadurch langsam zurückgedrängt. Ein besonderer Zuwachs zeigt sich laut Bericht bei den Importen von Cannabis aus medizinischem Anbau: Von 2024 auf 2025 ist die importierte Menge um 198 % angestiegen. Demgegenüber hätten Anbauvereinigungen ihr Potenzial bisher noch nicht entfalten können, da bislang nur sehr wenige von ihnen genehmigt worden seien.
Der wachsende Import von Medizinalcannabis ist Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ein Dorn im Auge. Er könne nicht auf eine größere Zahl von Schmerzpatientinnen und -patienten zurückgehen, denn die GKV-Verordnungen würden in wesentlich geringerem Ausmaß steigen. Sie sieht stattdessen Online-Plattformen verantwortlich, über die sich Konsumierende ohne Arzt-Patienten-Kontakt Medizinalcannabis bestellen können. Sie möchte diese Möglichkeit durch eine Gesetzesreform verbieten, allerdings ringt die schwarz-rote Koalition derzeit noch um die Details.
Dem Forschungsteam bereitet vor allem die gängige Verschreibung von Cannabisblüten mit einem hohen THC-Gehalt von durchschnittlich 25 % Sorge. Diese Praxis stehe im Widerspruch zur Studienlage, die lediglich die Wirksamkeit von Präparaten mit niedrigem Gehalt (< 10 %) für ausgewählte Indikationen belege. Wegen des erhöhten Risikos für psychische Erkrankungen regen die Forschenden eine gesetzliche Limitierung des THC-Gehalts an.
Ein weiteres Problem ist die seltenere Nutzung von Frühinterventions- und Beratungsangeboten durch Jugendliche, weil regelhafte Zuweisungen durch die Justiz wegfallen. Das Forschungsteam empfiehlt daher, die Koordination zwischen Polizei, Jugendhilfe und Suchtberatungsstellen zu verbessern.