Informationsfreiheitsgesetz

IFG-Reform: Wird der Zugang zu Behördenakten erschwert?

Bericht
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Bislang müssen Bundesbehörden interne Akten auf Anfrage in der Regel herausgeben. CDU und SPD möchten die Hürden für entsprechende Anfragen erhöhen.

Die Koalition möchte das Informationsfreiheits­gesetz reformieren. Was langweilig klingt, könnte dazu führen, dass künftig weniger Politskandale öffentlich werden. Auch im Gesundheitswesen brachte das Gesetz mehr Licht in manche ­Kontroverse.

Inhaltsverzeichnis

Seit über 20 Jahren gilt in Deutschland, dass Bundesbehörden Dokumente auf Anfrage herausgeben müssen. Nur in begründeten Fällen dürfen sie sich weigern. Gestellt werden dürfen die Anträge von jeder Person, und zwar formlos und ohne Begründung. Sie sind eines von wenigen Werkzeugen, mit denen Bürgerinnen und Bürger, NGO und Journalistinnen und Journalisten das Handeln von Ministerien rückblickend überprüfen können. Auch dann, wenn die Behörden selbst kein Interesse an einer Aufklärung haben. Gesichert wird das durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2006.    

Was plant die Bundesregierung bei der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes?

Dieses Gesetz will die Bundesregierung nun grundlegend ändern. Das hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD im Juli beschlossen. Anfragen sollen demnach nur noch natürlichen Personen möglich sein – und nur, falls sie ein „berechtigtes Interesse“ haben. Medienhäuser, Forschungseinrichtungen und andere Organisationen wären als juristische Personen nicht mehr berechtigt. Zusätzlich wollen Union und SPD prüfen, ob sich der Anspruch auf Deutsche und EU-Bürgerinnen und -Bürger begrenzen lässt. Das würde Millionen Menschen, die in Deutschland leben, ausschließen. Auch eine höhere finanzielle Hürde könnte kommen: Bisher durften Anfragen höchstens 500 Euro kosten, künftig soll dieser Deckel entfallen. Laut Recherchen des MDR wünscht das Bundesinnenministerium zudem, die Stelle des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit abzuschaffen. Er ist die unabhängige  außergerichtliche Stelle, an die sich jede Person wenden kann, wenn ihre Rechte nach dem IFG verletzt werden.

Welche Begründung liefert die Koalition für die Reform des IFG?

Die Bundesregierung begründet die Reform mit der Entlastung der Bundesverwaltung und dem Schutz sensibler Daten. Dass das Gesetz durchaus auch Aufwand bedeutet, wird schnell ersichtlich, wenn man sich einige öffentliche IFG-Anträge im Online-Portal „Frag den Staat“ ansieht (s. Bild unten).

© MT, Screenshot vom 26.08.2026 der Frag-den-Staat-Anfrage #376286,

Als Beispiel ein Auszug einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Bosch-BKK, die ein Nutzer im Online-Portal Frag den Staat eingestellt hat.

Warum stößt die geplante Änderung des IFG auf Kritik?

Kritikerinnen und Kritiker sehen in den bislang bekannt gewordenen Vorhaben allerdings vor allem eine massive Schwächung des IFG. Sie betonen, dass Behörden Informationen auch jetzt schon verweigern können, wenn diese sicherheitsrelevant sind oder beispielsweise vertrauliche Verhandlungen oder staatliche Kontrollaufgaben gefährden. Ihrer Meinung nach dient die Reform auch dazu, unliebsame Recherchen zu fragwürdigen Vorgängen in Ministerien zu verhindern. 

Wie half das Informationsfreiheitsgesetz bei der Aufklärung von Vorgängen im Gesundheitswesen?

Ein prominenter Vorfall, in dem Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Aufklärung beitrugen, war z. B. die Maskenaffäre rund um den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Als 2020 lukrative Geschäfte mit Coronamasken öffentlich wurden, versprach er zunächst, eine Liste der beteiligten Abgeordneten zu veröffentlichen, rückte kurz darauf jedoch wieder davon ab. Die Online-Portale „Frag den Staat“ und „Abgeordnetenwatch“ riefen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, IFG-Anträge zu stellen – es wurden 395. Schließlich übermittelte das BMG dem Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Liste mit 40 Abgeordneten, die 2020 im Kontext mit Maskengeschäften Kontakt zum Ministerium hatten.

Ein zweiter Fall im Gesundheitswesen betraf die Patente für Impfstoffe gegen COVID-19. Zu Beginn der Pandemie hatte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein künftiges Vakzin noch als „globales öffentliches Gut“ bezeichnet. Im Juni 2021 klang das anders: Eine „politisch erwirkte Freigabe der Patente“ halte sie für den falschen Weg. Die von einem gemeinnützigen Verein getragene Plattform „Abgeordnetenwatch“ konnte mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes einige Schreiben von Pharmaunternehmen an die Bundesregierung offenlegen. Am 6. Mai 2021 telefonierte demnach Merkel mit Bion­tech-Gründer Prof. Dr. Uğur Şahin über den Patentschutz. Noch am selben Nachmittag schickte Prof. Şahin der Kanzlerin eine E-Mail, die durch das IFG bekannt wurde: „Liebe Frau Merkel, haben Sie herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Anbei der Text, den wir derzeit in unserer Kommunikation verwenden, mit den Argumenten, warum eine Freigabe von Patenten nicht sinnvoll ist.“

Auch andere Konzerne schrieben an Merkel. Wenige Wochen später übernahm die Kanzlerin im Bundestag Argumente, die sich in den Lobbyschreiben in ähnlicher Form wiederfanden. Ob diese Geschehnisse tatsächlich zusammenhängen, bleibt offen.

Welche politischen Affären außerhalb des Gesundheitswesens konnten durch das IFG besser durchleuchtet werden?

Eine andere Kontroverse, in der Dokumente, die durch das IFG gefordert wurden, eine Rolle spielten, war die Lobby-Affäre rund um Philipp Amthor (CDU). Eine Mail zeigte, wie er beim Bundeswirtschaftsministerium für das Unternehmen Augustus Intelligence warb. Auch die gescheiterte Pkw-Maut von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) konnte durch das IFG detaillierter aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Beispiele.

Wie groß ist der Widerstand gegen die IFG-Reform?

Der Widerstand gegen die geplante Gesetzesreform ist jetzt schon groß: Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt, um die Änderungen zu verhindern. Auch innerhalb der SPD kamen Einwände auf. Wie schnell es der Koalition gelingt, sich auf einen Gesetzesentwurf zu einigen, bleibt daher abzuwarten.

In 20 Jahren über 200.000 IFG-Anfragen gestellt

Seit das Informationsfreiheitsgesetz 2006 in Kraft trat, sind bei den Bundesbehörden bis 2026 rund 226.000 IFG-Anfragen eingegangen. Das schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung. Dabei wurde das IFG als Werkzeug immer beliebter: 2016 lag die Zahl der Anträge noch bei rund 8.900, 2025 waren es mehr als doppelt so viele. Einen deutlichen Ausschlag nach oben gab es 2019 wegen einer Aktion von „Frag den Staat“: Zehntausende forderten Einsicht in ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Glyphosat. 

Bei fast der Hälfte der Anträge, die ab 2015 gestellt wurden, erhielten die Fragenden vollen Zugang zu den gewünschten Informationen. Knapp ein Zehntel wurde komplett abgelehnt, bei weiteren rund 10 % gab es nur teilweise Auskunft. Etwa 30 % der Verfahren endeten aus anderen Gründen ohne Entscheidung – etwa weil die gesuchten Infos nicht existierten oder das Verfahren wegen einer Klage nicht fortgeführt wurde.

Foto von Isabel Aulehla

Isabel Aulehla

Redakteurin Medical Tribune
Isabel Aulehla arbeitet seit 2019 im Ressort für Politik & Praxis der Medical Tribune, erst als Volontärin, dann als Redakteurin. Zuvor studierte sie Publizistik und Soziologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Sie befasst sich besonders gerne mit Themen rund um Behandlungsfehler und KI. Außerdem ist sie Host des Podcasts O-Ton Innere Medizin.

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