Klage gescheitert

Beinverlängerung: Krankenkasse muss OP nicht zahlen

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Statt der Beinverlängerung durch OP verweisen Gericht und Kasse auf Hilfsmittel und Psychotherapie. (Agenturfoto)

Eine operative Beinverlängerung, weil eine Frau ihre Körpergröße von 1,50 m für krankheitswertig hält – das muss die Krankenkasse nicht bezahlen.