Beinverlängerung: Krankenkasse muss OP nicht zahlen
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Eine operative Beinverlängerung, weil eine Frau ihre Körpergröße von 1,50 m für krankheitswertig hält – das muss die Krankenkasse nicht bezahlen.
Eine operative Beinverlängerung, weil eine Frau ihre Körpergröße von 1,50 m für krankheitswertig hält – das muss die Krankenkasse nicht bezahlen.