Korruption: Viel Diskussion mit wenig fachlicher Substanz
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Die neue Strafbestimmung des § 299a Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit im Gesundheitswesen) führt zu anhaltenden, oft sehr emotional geführten Diskussionen. Dabei sind die Regelungen per se keineswegs so belastend, wie es von mancher Seite mitunter behauptet wird; erst recht ist damit auch kein Eingriff in die ärztliche Selbstbestimmung oder Therapiefreiheit verbunden.