Streit um HzV-Rückzahlungen

Millionenstreit: KV zieht gegen AOK vor Gericht

Vertreterversammlung der KV RLP
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Millionenstreit um HzV-Honorare: KV RLP zieht gegen AOK vor Gericht.

Wegen nicht gezahlter Rückbereinigungen für HzV-Rückkehrer zieht die KV Rheinland-Pfalz vor Gericht. Die AOK soll 1,2 Mio. Euro schulden.

Die KV Rheinland-Pfalz verklagt die AOK auf Zahlung von 1,2 Millionen Euro. Hintergrund ist ein jahrelanges Versäumnis bei der Rückbereinigung der Honorare für Patientinnen und Patienten, die aus der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) ausgeschieden sind.

„Wir versuchen als KV, die HZV-Versorgung mitzutragen und nicht dagegen zu arbeiten“, betonte KV-Vorsitzender Dr. Peter Heinz in der Vertreterversammlung. Doch genau dabei sei es zu massiven Problemen mit der AOK gekommen.

In der Regel wird jeder HzV-Fall aus der Gesamtvergütung bereinigt, da diese Behandlungen gesondert honoriert werden. Verlässt ein Versicherter die HzV wieder, muss die entsprechende Summe – pro Person rund 70 Euro – rückbereinigt und der KV erstattet werden, damit sie die Betreuung in der Regelversorgung bezahlen kann. Alle Krankenkassen liefern dafür Daten über HzV-Rückkehrer.

Bis 2025 habe die AOK jedoch keinerlei Bereinigungsbeträge für Rückkehrer aus der HzV überwiesen. „In den Tabellen stand immer Null.“ Dabei habe die AOK sehr wohl die Daten für das Saarland geliefert – aber eben nicht für Rheinland-Pfalz. „Das unterstellt, dass das wissentlich passiert ist.“

Nach Beanstandung durch die KV habe die AOK zunächst zugesagt, das Geld zu zahlen. Doch dann sei auf Zeit gespielt worden. Schlussendlich habe die Kasse erklärt, an die Daten nicht mehr he­ranzukommen und sich auf eine Frist von zehn Tagen zur Monierung berufen. Bilaterale Gespräche seien erkenntnislos verlaufen. Die AOK sei weder in der Lage, für die Altquartale Korrekturen zu liefern, noch bereit, den Fehlbetrag pauschal auszugleichen. Man sehe nun keine andere Möglichkeit mehr, als den Klageweg zu ­beschreiten, so der KV-Vorstand.

KV übt Kritik am geplanten 24/7-Bereitschaftsfahrdienst

Die KV lehnt den im Referentenentwurf zur Notfallversorgung vorgesehenen flächendeckenden aufsuchenden ärztlichen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr ab. „Dieses Modell ist weder personell noch wirtschaftlich umsetzbar – und für die Versorgung nicht notwendig“, so Dr. Heinz. Während der Praxisöffnungszeiten übernähmen Hausärztinnen und -ärzte regulär die Hausbesuche, die laut KV stabil bei 1,5 Mio. jährlich liegen. Außerhalb dieser Zeiten stehe mit dem Patientenservice 116 117 bereits ein funktionierendes Bereitschaftssystem samt Fahrdienst zur Verfügung.

Gegen Honorarkürzung in der Psychotherapie

Ab 1. April 2026 werden die Honorare für psychotherapeutische Leistungen pauschal um 4,5 % gesenkt. KV-Vorstandsmitglied Peter Staub kritisierte die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses scharf und warnte vor negativen Folgen für die Versorgung. Die KBV kündigte eine Klage gegen den Beschluss an.

Angesichts des Ärztemangels sei es unrealistisch, dass Niedergelassene tagsüber in der Praxis arbeiten und nachts zusätzlich Fahrdienste übernehmen. „Die Sicherstellung der Regelversorgung steht an erster Stelle“, mahnte Dr. Heinz. Gerade in ländlichen Regionen drohten aufgrund des sich zuspitzenden Ärztemangels zunehmend Versorgungslücken. Die KV fordert statt bundeseinheitlicher Vorgaben regional flexible Regelungen.

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