Psychische Indikation beim Spätabbruch

Schwangere in seelischen Nöten

Interview
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Für einen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche braucht es eine medizinische Indikation

Für einen Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche braucht es eine medizinische Indikation – dazu zählt auch psychisches Leid. Doch Unsicherheit über die Rechtslage und Stigmatisierung führen dazu, dass Betroffene nur schwer Hilfe finden.

Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Wochesind nur bei medizinischer Indikation straffrei – dazu gehört auch eine Gefährdung der psychischen Gesundheit. Dennoch stellen nur wenige Ärztinnen und Ärzte diese Indikation. Eine Expertin erklärt, welche Unsicherheiten bei dem Thema bestehen und was einen späten Abbruch aus psychischen Gründen rechtfertigen kann.

Frau Dr. Braun, Sie untersuchen, wie späte Schwangerschaftsabbrüche aufgrund medizinischer Indikation in Deutschland gehandhabt werden. Wie ist dazu die Rechtslage?

Dr. Esther Braun: Vor dem Ende der 12. Schwangerschaftswoche gilt die sogenannte Beratungsregelung: Ein Abbruch ist dann zwar weiterhin rechtswidrig, bleibt aber straffrei. Grundsätzlich nicht rechtswidrig – auch nach dieser Frist – ist ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218a StGB, wenn die Schwangere in Lebensgefahr ist oder nach ärztlicher Erkenntnis die Gefahr einer „schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes“ besteht, die nicht auf eine andere zumutbare Weise abgewendet werden kann. Das wird als medizinische Indikation bezeichnet.

Das klingt zunächst recht allgemein gehalten. Wie wird das in der Praxis umgesetzt?

Für die Indikationsstellung muss nachvollziehbar dargelegt werden, inwiefern die Fortführung der Schwangerschaft die Gesundheit der Schwangeren gefährdet. Hierunter können verschiedene Konstellationen fallen: körperliche Erkrankungen der Schwangeren, Auffälligkeiten des Fetus, die sich auf die Gesundheit der Schwangeren auswirken, oder gesundheitsrelevante psychosoziale Belastungen. Dabei wird im Gesetz nicht explizit das Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder ein Gutachten gefordert.

Ergebnisse einer noch unveröffentlichten qualitativen Befragung, die ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen Christin Hempeler und Mirjam Faissner durchgeführt habe, deuten jedoch darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte sich in der Praxis bei der Indikationsstellung sehr häufig auf eine formale Diagnose beziehen – auch wenn das gesetzlich nicht vorgegeben ist.

Was sind die Gründe dafür?

Vielen ist es wichtig, ihre Entscheidung möglichst nachvollziehbar zu begründen. Denn wer die Indikation stellt, darf nicht selbst den Abbruch vornehmen. Dies  geschieht häufig in Kliniken, die den Eingriff auch ablehnen können, wenn ihnen die Indikation nicht plausibel erscheint. Eine starke Orientierung an formalen Diagnosen hat jedoch auch Nachteile – gerade wenn die psychische Belastung nicht aufgrund einer pränatalen fetalen Diagnose besteht.

Welche Nachteile sind das?

Viele psychiatrische Diagnosen erfordern, dass die Beschwerden schon seit längerer Zeit bestehen. Wenn Symptome neu aufgetreten sind oder sich akut verstärkt haben, ist eine formale Diagnose teils schwierig. Bei einer vorbestehenden psychischen Erkrankung ist das einfacher, dann wird häufig auf diese Vorbefunde verwiesen. Aber wie gesagt, der Gesetzestext erfordert gar keine konkrete Diagnose.

Ist die Feststellung, dass eine Gefährdung der seelischen Gesundheit vorliegt, also auch nicht an ein bestimmtes Fachgebiet gebunden?

Genau. Auch jede Hausärztin und jeder Gynäkologe darf rechtlich gesehen die medizinische Indikation zu einem Schwangerschaftsabbruch stellen. In Fällen, in denen eine psychische Erkrankung zu­grunde liegt, übernehmen in der Praxis aber meist Psychiaterinnen und Psychiater diese Aufgabe – doch auch von diesen fühlen sich viele nicht zuständig. Teils gibt es in einer Großstadt nur eine Person, an die sich Betroffene für die Indikationsstellung wenden können, und Informationen darüber sind nicht gut zugänglich.

Verschärft wird die Lage dadurch, dass einige Kliniken, die späte Abbrüche durchführen, dafür explizit eine Indikationsstellung von psych­ia­tri­scher Seite verlangen. Dem Ge­setzes­text nach ist das allerdings nicht notwendig. Das alles trägt dazu bei, dass es Betroffene in dieser Situation schwer haben, Hilfe zu finden. Aus rechtlicher und medizinischer Per­spektive könnten sich aber viel mehr Ärztinnen und Ärzte mit diesem Thema befassen.

Welche Situationen rechtfertigen typischerweise einen späten Schwangerschaftsabbruch aus psychischen Gründen, gibt es dazu Richtlinien?

Es gibt keine übersichtliche Auflistung von Gründen, die eine Indikationsstellung rechtfertigen – das bleibt immer eine Einzelfallentscheidung. Diese hängt nicht nur von den konkreten Umständen ab, sondern auch von der individuellen Einschätzung der Ärztin oder des Arztes.

Wer aktiv diese Möglichkeit sucht, befindet sich aber fast immer in einer komplexen, schweren Situation. Da gibt es Frauen, die unter K.-o.-Tropfen vergewaltigt wurden und ihre Schwangerschaft deshalb erst sehr spät festgestellt haben. Sehr junge Frauen oder Mädchen, die sich lange nicht trauen, von ihrer Schwangerschaft zu erzählen. Oder Geflüchtete, die auf der Flucht sexualisierte  Gewalt erfahren haben und sich nach ihrer Ankunft in Deutschland erst zurechtfinden müssen. Auch eine vorbestehende psychische Erkrankung kann dazu führen, dass man die 12-Wochen-Frist verpasst.

Gibt es Zahlen, wie häufig späte Abbrüche aufgrund einer seelischen Notlage erfolgen?

Wie häufig Abbrüche nach medizinischer Indikation vorgenommen werden, wird zwar statistisch erfasst, dahinter können sich aber unterschiedliche Fallkonstellationen verbergen. Denn seit 1995 gibt es die sogenannte em­bryo­pa­thi­sche Indikation nicht mehr, also Abbrüche wegen Auffälligkeiten in der Pränataldiagnostik, die zu einer Belastung der Schwangeren führen. Diese Situationen fallen jetzt genauso unter die medizinische Indikation wie eine seelische Belastung ohne pränataldiagnostische Auffälligkeiten.

In einer Studie von Pro Familia wurden Kliniken in Deutschland dazu befragt, aus welchen Gründen sie die medizinische Indikation ausstellen. Dabei wurde eine auffällige Pränataldiagnostik am häufigsten genannt. Anscheinend besteht in Fällen ohne drohende Erkrankungen oder Behinderungen des Kindes eine weit verbreitete Unsicherheit. Darauf deuten auch qualitative Untersuchungen hin.

Der Gesetzestext im Wortlaut

„Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.“ (§ 218a Abs. 2 StGB)

Wie kommt es zu dieser Unsicherheit?

Schwangerschaftsabbrüche sind kaum in die medizinische Ausbildung integriert. Es gibt ein hohes Maß an Stigmatisierung rund um dieses Thema – ebenso wie um psychische Erkrankungen. Vielen ­Ärztinnen und Ärzten ist die gesetzliche Regelung nicht genau bekannt, und es bestehen rechtliche Bedenken wie die Angst vor Strafverfolgung.

Kann das Stellen einer medizinischen Indikation nach § 218a denn rechtliche Konsequenzen für Ärztinnen und Ärzte haben?

Da ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich strafbar ist, kann die Staatsanwaltschaft im Einzelfall aktiv werden und prüfen, ob die Voraussetzung für Straffreiheit gegeben ist. Strafbar machen sich Ärztinnen und Ärzte selbst aber nur, wenn sie mit voller Absicht eine falsche Indikation ausstellen – „wider besseres Wissen“, wie es in § 218b heißt.

Spielt bei der Zurückhaltung vielleicht auch die Sorge der Behandelnden eine Rolle, dass der Abbruch selbst psychische Pro­bleme bei den betroffenen Frauen verschlimmern oder verursachen kann?

Zwar können individuell psychische Belastungen auftreten, zum Beispiel bei vorbestehenden psychischen Erkrankungen – man kann jedoch nicht pauschal sagen, dass sich ein Schwangerschaftsabbruch negativ auf die psychische Gesundheit der Betroffenen auswirkt. Das geben die vorliegenden Daten nicht her. Gut belegt ist hingegen, dass es einen negativen Einfluss auf die Psyche haben kann, wenn man sich in einer seelischen Notlage befindet und dann eine ungewollte Schwangerschaft austragen muss.

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