Der geregelte Tod im Vergleich

Sterbehilfe: Was Deutschland vom Ausland lernen könnte

Bericht
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Wer schwer krank oder todkrank ist, kann in einigen Staaten ärztlich assistierte Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

Assistierter Suizid ist in Deutschland legal, doch die Debatte bleibt hitzig. Der Blick in die Niederlande und nach Kanada zeigt, wie klare Regeln, Kontrollen und Schutzlücken die Praxis prägen.

Assistierter Suizid ist in Deutschland legal, aber in der Ärzteschaft aus Angst vor Strafverfolgung umstritten. Andere Länder zeigen, dass sowohl der assistierte Suizid als auch die aktive Sterbehilfe Schwer- und Todkranken helfen können, wenn alle vorgegebenen Sorgfaltspflichten eingehalten werden.

Die Niederlande waren das erste Land weltweit, das die aktive Sterbehilfe legalisierte. Seit April 2002 dürfen Ärztinnen und Ärzte einer schwer kranken Person eine tödliche Spritze verabreichen, sofern die Sorgfaltskriterien gemäß Strafgesetzbuch eingehalten werden. Die passive Sterbehilfe, bei der das Medikament von einer Ärztin oder einem Arzt verfügbar gemacht wird, die oder der Sterbewillige es aber selbst zu sich nimmt, ist gleichermaßen geregelt.

Niederlande: Ergebnisse aller Überprüfungen sind öffentlich

Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird durch fünf regionale Sterbehilfe-Überprüfungsausschüsse beurteilt. Auf der Website „Regionale Toetsingscommissies Euthanasie“ (RTE, euthanasiecommissie.nl) sind die Stellungnahmen, beginnend 2002, einsehbar. Hier einige Beispielfälle, die sich auf hausärztlich Tätige beziehen.

Das niederländische Strafgesetzbuch sieht bei Nichteinhaltung der Vorgaben Disziplinarverfahren, Approbationsentzug, bis zu zwölf Jahre Haft und Bußgelder bis zu 110.000 Euro vor. Allerdings sind Regelverstöße selten. Für 2025 meldeten die RTE bei 10.341 gemeldeten Sterbehilfefällen lediglich sieben Verstöße. Nur ein Fall kam vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Wirksamkeit der Patientenverfügung einer später an Alzheimer erkrankten, verstorbenen Frau angezweifelt. Das Gericht urteilte später allerdings, die Ärztin habe andere Ärzte und die Familie einbezogen und im Einklang mit dem erklärten Willen gehandelt. Es gibt inzwischen Forderungen aus dem niederländischen Parlament, die Strafbarkeit zu streichen. Bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten sollten allein die Gesundheitsinspektion bzw. das Berufsrecht zuständig sein, wird vorgeschlagen.

Verschiedene Lösungsansätze in europäischen Ländern

Wie aus dem Bericht zur „Euthanasia legislation in the EU“ hervorgeht, erlassen immer mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union Gesetze zur Sterbehilfe und zum assistierten Suizid oder erwägen diese zumindest. Als Vorreiter der rechtlichen Veränderungen nennt Berichterstatter Steven Blaakman vom Recherchedienst des Parlaments neben den Niederlanden die Länder Belgien, Spanien und Luxemburg. Nur hier ist neben dem assistierten Suizid auch die aktive Sterbehilfe erlaubt. In Irland und Schottland ist eine gesetzliche Regelung gescheitert, in Frankreich ist die Legalisierung im Verfahren. In etlichen europäischen Ländern ist Sterbehilfe grundsätzlich verboten (Beispiele siehe Tabelle).

Regelungen zu Patientenverfügung und Sterbehilfe

Land

Behandlungsverzicht per Patientenverfügung (PV)

Rechtsstatus Assistierter Suizid

Belgien

PV verbindlich

legal (unter Bedingungen)

Dänemark

PV verbindlich, müssen in zentralem Register eingetragen werden

strafbar

Deutschland

PV verbindlich

legal (unter Bedingungen)

Frankreich

PV verbindlich bei ärztlicher Bestätigung. Gesetzl. Recht auf palliative Sedierung

aktuell strafbar – Legalisierung im Verfahren

Griechenland

PV nicht verbindlich

strafbar

Großbritannien (England & Wales)

PV verbindlich

aktuell strafbar – Legalisierung im Verfahren

Irland

PV verbindlich

strafbar (Gesetzgebungsverfahren gescheitert/ausgesetzt)

Italien

PV verbindlich unter der Bedingung ärztlicher Aufklärung

zulässig (grundsätzlich strafbar, allerdings Strafausschluss unter vier strengen Bedingungen – Strafbarkeit bleibt Grundsatz)

Luxemburg

PV verbindlich

legal (unter Bedingungen)

Niederlande

PV verbindlich

legal (unter Bedingungen)

Österreich

PV verbindlich, müssen alle 5 Jahre erneuert und notariell beglaubigt werden. Hohe Konkretheitsanforderungen

strafbar

Polen

PV nicht verbindlich

strafbar

Schweiz

PV verbindlich

legal (unter Bedingungen)

Spanien

PV verbindlich

legal (unter Bedingungen)

Tschechien

PV grundsätzlich anerkannt

strafbar

Kanada

PV verbindlich

legal (unter Bedingungen als MAiD)

Neuseeland

PV nicht verbindlich

legal (unter Bedingungen)

USA

PV nicht verbindlich (variiert nach Bundesstaat)

legal in 13 Bundesstaaten + D. C., strafbar in den übrigen 37 Bundesstaaten

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, Stand: 4/2026

Ist Sterbehilfe erlaubt, dann vor allem bei schwer oder unheilbar Erkrankten. In Deutschland dagegen ist die Inanspruchnahme der Hilfe beim Sterben laut Bundesverfassungsgericht jeder Person gestattet, sofern sie frei verantwortlich entscheidet. Mehrere fraktionsübergreifende Gesetzesinitiativen zu strengeren Regulierungen und Kontrollen führten in den vergangenen Jahren zu heftigen Diskussionen im Bundestag, in der Ärzteschaft und Öffentlichkeit. Erfolgreich waren die Begrenzungswünsche nicht.

Zur aktiven Sterbehilfe weltweit gibt es keine offizielle Statistik, jedoch Zahlen zu einzelnen Staaten, darunter USA, Neuseeland, Kolumbien und Australien. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle lag 2024/25 jeweils maximal im vierstelligen Bereich. Ausreißer nach oben ist Kanada wegen der 2026 beschlossenen Verfahren zur Medical Assistance in Dying (MAiD). Laut aktuellem MAiD-Bericht wurden allein 2024 16.499 MAiD-Fälle registriert. In über 99 % der Fälle erfolgte das Versterben nach intravenöser Verabreichung eines tödlichen Medikaments durch medizinisches Fachpersonal. 22.535 Anträge auf Sterbehilfe waren ursprünglich bei Health Canada, dem kanadischen Gesundheitsministerium, eingereicht worden. Rund 5 % aller Verstorbenen erhielten 2024 Hilfe beim Sterben. Im Schnitt waren die Personen 78 Jahre alt.

Sterbehilfe ist in Kanada eine Gesundheitsleistung

Die aktive ärztliche Tötung auf Verlangen und der assistierte Suizid gelten in Kanada als Gesundheitsleistung in der Palliativversorgung und der Behandlung komplexer Erkrankungen. Vor allem Familien- und Palliativärztinnen und -ärzte lassen sich hierfür registrieren. Als Kriterien für die Sterbehilfe definiert das kanadische Gesetz u. a. ein Mindestalter von 18 Jahren, eine schwere und unheilbare Krankheit oder Behinderung im fortgeschrittenen Stadium mit andauernden unerträglichen körperlichen oder psychischen Leiden, die nicht unter für die Person akzeptablen Bedingungen gelindert werden können. Der Sterbewunsch muss zudem freiwillig sein und darf nicht aufgrund von äußerem Druck erfolgen.

Isolation, Einsamkeit, Wohnungssituation oder Belastung für Dritte zählen nicht als Kriterien. Nach Recherchen der Nachrichtenagentur Associated Press wurde allerdings Zuwiderhandeln entdeckt, worauf eine Expertenkommission Todesfälle prüfte, bei denen Verstorbene nicht terminal krank waren. Im Ergebnis wurde über „Schutzlücken“ berichtet und eine deutlich strengere interprofessionelle Prüfung angemahnt. Es müsse bessere soziale bzw. medizinische Unterstützungsangebote geben.

In der Kritik steht die Sterbehilfe bei Menschen mit psychischer Erkrankung. Nach einer nationalen Debatte über Patientenverfügungen und Sterbehilfe sowie Gerichtsverfahren zu MAiD-Fällen, bei denen Armut, Obdachlosigkeit oder fehlende Unterstützung zu psychischen Krisen geführt hatten, wurde die Zulassung von MAiD bei psychisch Erkrankten bis März 2027 verschoben. Provinzen und Territorien sollen ihre Gesundheitssysteme darauf vorbereiten, Fachkräfte sollen laut kanadischer Regierung erst geschult werden.

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