BVMed fordert konsequente Ernährungstherapie
Mangelernährung ist bei Krebspatient:innen keine Randerscheinung, sondern ein unterschätzter Prognosefaktor. Der BVMed drängt darauf, Ernährungsscreenings und therapeutische Maßnahmen frühzeitig in die onkologische Behandlung zu integrieren.
Tumorerkrankungen gehen häufig mit ungewolltem Gewichtsverlust einher, der durch Chemo- oder Radiotherapie zusätzlich verstärkt werden kann und den Therapieerfolg beeinträchtigt. In einem aktuellen Informationspapier weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) deswegen auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Erkennung und Behandlung von Mangelernährung in der Onkologie hin.
Nach Leitlinien gilt Mangelernährung als therapiebedürftig, wenn mehr als fünf Prozent des Körpergewichts innerhalb von drei Monaten oder mehr als zehn Prozent innerhalb von sechs Monaten verloren gehen. Besonders häufig sind Patient:innen mit gastrointestinalen Tumoren oder Lungenkarzinomen betroffen.
Mangelernährung kann die Verträglichkeit onkologischer Therapien verringern, das Infektionsrisiko erhöhen und im Extremfall zum Therapieabbruch führen. Der BVMed betont, dass eine frühzeitige und strukturierte Ernährungstherapie wesentlich zur Stabilisierung des Allgemeinzustands und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen kann.
Ernährungstherapie als fester Bestandteil der Versorgung
Das Informationspapier empfiehlt regelmäßige Ernährungsscreenings und weiterführende Assessments, um Risikopatient:innen frühzeitig zu identifizieren. Eine individuelle Ernährungsberatung und personalisierte Ernährungspläne sollten integraler Bestandteil der onkologischen Versorgung sein.
Wenn eine ausreichende orale Nahrungsaufnahme nicht möglich ist, kann ergänzend Trinknahrung eingesetzt werden. Reicht dies nicht aus, bietet sich eine enterale Ernährung über Sonden an, bei der Nährstoffe direkt in den Magen-Darm-Trakt gelangen. Falls der gastrointestinale Trakt nicht funktionsfähig ist, kann eine parenterale Ernährung über Infusionen erfolgen.
Zur enteralen Ernährung verweist der BVMed auf § 21 der Arzneimittelrichtlinie. Ärzt:innen können enterale Ernährung verordnen, wenn Patient:innen nicht ausreichend oral ernährt werden können. Die Verordnung umfasst die Auswahl des geeigneten Produktes, die Menge sowie die Dauer der Anwendung.
Pressemitteilung – BVMed