300-Euro-Grenze bei Wirtschaftslichkeitsprüfungen geplant
300-Euro-Grenze bei Wirtschaftslichkeitsprüfungen geplant
Eine 300-Euro-Bagatellgrenze soll Praxen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlasten. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau vor. Außerdem sollen Disease-Management-Programme schneller in die Fläche gelangen.
Das Bundesgesundheitsministerium will Praxen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlasten und die Disease-Management-Programme (DMP) schneller in die Versorgung bringen. So steht es zumindest im Referentenentwurf des Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetzes (HiB).
Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen Krankenkassen keine Anträge mehr stellen, wenn es um weniger als 300 Euro je Betriebsstätte, Kasse und Quartal geht. Damit werden rund 70 % der bisherigen Verfahren entfallen, heißt es in der Begründung. Für die gesetzliche Krankenversicherung entstehen Mehrkosten von etwa 3 Millionen Euro im Jahr, die sich aber durch den Wegfall der aufwendigen Prüfverfahren relativieren sollen.
Auch bei Abrechnungsprüfungen gibt es Entlastungen
Der Prüfung der Abrechnung ärztlicher Leistungen soll laut Entwurf künftig eine Vorprüfung durch die gemeinsame Prüfungsstelle von KVen und Krankenkassen vorangehen. Bei dieser werden offensichtlich unbegründete Kassenanträge abgewiesen. Allerdings verlängert sich die Frist, in der Kürzungen festgesetzt werden dürfen – von zwei Jahren auf 30 Monate ab Erlass des Honorarbescheides.
Kassen müssen alle vom G-BA festgelegten DMP anbieten
Bei Disease-Management-Programmen fällt die Zulassung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung weg. Kassen dürfen somit neue Programme auch ohne Zulassung anbieten, sofern die Richtlinien des G-BA erfüllt sind. Aber es gibt auch neue Pflichten: Für jede vom G-BA festgelegte chronische Krankheit müssen die Krankenkassen ein DMP anbieten. Die Kassen sollen online veröffentlichen, welche Ärztinnen und Ärzte teilnehmen.
Schnellerer Zugang zu psychosomatischen Institutsambulanzen
Erleichtern will der Entwurf außerdem den Zugang zu psychosomatischen Institutsambulanzen: Dorthin sollen auch Hausärztinnen und Hausärzte überweisen dürfen. Bislang ist dies in der Regel Fachärztinnen und Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vorenthalten. Viele Betroffene kämen zuerst in die Hausarztpraxis, lautet die Begründung. Die Regelung soll zunächst befristet gelten und dann ausgewertet werden. Zunächst muss der Gesetzesentwurf jedoch das Kabinett und anschließend das parlamentarische Verfahren im Bundestag passieren.
Referentenentwurf des Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetzes (HiB)
Eine 300-Euro-Bagatellgrenze soll Praxen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlasten. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau vor. Außerdem sollen Disease-Management-Programme schneller in die Fläche gelangen.
Das Bundesgesundheitsministerium will Praxen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlasten und die Disease-Management-Programme (DMP) schneller in die Versorgung bringen. So steht es zumindest im Referentenentwurf des Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetzes (HiB).
Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen Krankenkassen keine Anträge mehr stellen, wenn es um weniger als 300 Euro je Betriebsstätte, Kasse und Quartal geht. Damit werden rund 70 % der bisherigen Verfahren entfallen, heißt es in der Begründung. Für die gesetzliche Krankenversicherung entstehen Mehrkosten von etwa 3 Millionen Euro im Jahr, die sich aber durch den Wegfall der aufwendigen Prüfverfahren relativieren sollen.
Auch bei Abrechnungsprüfungen gibt es Entlastungen
Der Prüfung der Abrechnung ärztlicher Leistungen soll laut Entwurf künftig eine Vorprüfung durch die gemeinsame Prüfungsstelle von KVen und Krankenkassen vorangehen. Bei dieser werden offensichtlich unbegründete Kassenanträge abgewiesen. Allerdings verlängert sich die Frist, in der Kürzungen festgesetzt werden dürfen – von zwei Jahren auf 30 Monate ab Erlass des Honorarbescheides.
Kassen müssen alle vom G-BA festgelegten DMP anbieten
Bei Disease-Management-Programmen fällt die Zulassung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung weg. Kassen dürfen somit neue Programme auch ohne Zulassung anbieten, sofern die Richtlinien des G-BA erfüllt sind. Aber es gibt auch neue Pflichten: Für jede vom G-BA festgelegte chronische Krankheit müssen die Krankenkassen ein DMP anbieten. Die Kassen sollen online veröffentlichen, welche Ärztinnen und Ärzte teilnehmen.
Schnellerer Zugang zu psychosomatischen Institutsambulanzen
Erleichtern will der Entwurf außerdem den Zugang zu psychosomatischen Institutsambulanzen: Dorthin sollen auch Hausärztinnen und Hausärzte überweisen dürfen. Bislang ist dies in der Regel Fachärztinnen und Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vorenthalten. Viele Betroffene kämen zuerst in die Hausarztpraxis, lautet die Begründung. Die Regelung soll zunächst befristet gelten und dann ausgewertet werden. Zunächst muss der Gesetzesentwurf jedoch das Kabinett und anschließend das parlamentarische Verfahren im Bundestag passieren.
Referentenentwurf des Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetzes (HiB)
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