Bürokratieabbau in Praxen

300-Euro-Grenze bei Wirtschaftslichkeitsprüfungen geplant

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|Lesezeit: 2 Min
Isabel Aulehla
Redakteurin Medical Tribune
Manche Beträge sind keine aufwendige Prüfung wert. Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen künftig erst bei einer Summe von über 300 Euro stattfinden.

Eine 300-Euro-Bagatellgrenze soll Praxen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlasten. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau vor. Außerdem sollen Disease-Management-Programme schneller in die Fläche gelangen.

Das Bundesgesundheitsministerium will Praxen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlasten und die Disease-Management-Programme (DMP) schneller in die Versorgung bringen. So steht es zumindest im Referentenentwurf des Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetzes (HiB).

Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen Krankenkassen keine Anträge mehr stellen, wenn es um weniger als 300 Euro je Betriebsstätte, Kasse und Quartal geht. Damit werden rund 70 % der bisherigen Verfahren entfallen, heißt es in der Begründung. Für die gesetzliche Krankenversicherung entstehen Mehrkosten von etwa 3 Millionen Euro im Jahr, die sich aber durch den Wegfall der aufwendigen Prüfverfahren relativieren sollen. 

Ein Arzt stellt ein Rezept aus.
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Wirtschaftlichkeitsprüfung von Arzneimittelverordnungen
Bestehende Praxisbesonderheiten bleiben gültig
Entwarnung für viele Praxen: Die im GKV-Spargesetz verankerte Streichung von Praxisbesonderheiten betrifft nicht jene Arzneimittel, für die dieser Regresschutz bereits vereinbart wurde. Welche das sind, ist beim GKV-Spitzenverband nachzulesen.

Auch bei Abrechnungsprüfungen gibt es Entlastungen

Der Prüfung der Abrechnung ärztlicher Leistungen soll laut Entwurf künftig eine Vorprüfung durch die gemeinsame Prüfungsstelle von KVen und Krankenkassen vorangehen. Bei dieser werden offensichtlich unbegründete Kassenanträge abgewiesen. Allerdings verlängert sich die Frist, in der Kürzungen festgesetzt werden dürfen – von zwei Jahren auf 30 Monate ab Erlass des Honorarbescheides.

Ein Arzt arbeitet an seinem Arbeitsplatz, nutzt seinen Laptop und telefoniert.
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EBM-Bereitschaftspauschale GOP 01435
Regress bei auffällig häufiger Telefonvertretung
Eine hausärztliche BAG, in der telefonische Beratungen überproportional häufig von der nicht behandelnden Kollegin oder dem Kollegen erbracht und mit der GOP 01435 abgerechnet werden, ist vor Prüfung und Regress nicht gefeit.

Kassen müssen alle vom G-BA festgelegten DMP anbieten

Bei Disease-Management-Programmen fällt die Zulassung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung weg. Kassen dürfen somit neue Programme auch ohne Zulassung anbieten, sofern die Richtlinien des G-BA erfüllt sind. Aber es gibt auch neue Pflichten: Für jede vom G-BA festgelegte chronische Krankheit müssen die Krankenkassen ein DMP anbieten. Die Kassen sollen online veröffentlichen, welche Ärztinnen und Ärzte teilnehmen.

Wie Kassen bei den DMP-Verträgen auf Zeit spielen
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Nur DMP mit Honorarvertrag rechnen sich
Wie Kassen bei den DMP-Verträgen auf Zeit spielen
Die Entwicklung bei den Disease-Management-Programmen (DMP) ist nur noch ärgerlich, findet unser Autor Dr. Gerd W. Zimmermann und kommentiert die aktuelle Lage.

Schnellerer Zugang zu psychosomatischen Institutsambulanzen

Erleichtern will der Entwurf außerdem den Zugang zu psychosomatischen Institutsambulanzen: Dorthin sollen auch Hausärztinnen und Hausärzte überweisen dürfen. Bislang ist dies in der Regel Fachärztinnen und Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vorenthalten. Viele Betroffene kämen zuerst in die Hausarztpraxis, lautet die Begründung. Die Regelung soll zunächst befristet gelten und dann ausgewertet werden. Zunächst muss der Gesetzesentwurf jedoch das Kabinett und anschließend das parlamentarische Verfahren im Bundestag ­passieren.

Referentenentwurf des Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetzes (HiB)

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