Corona-Impfverordnung: KBV setzt sich für Verlängerung ein
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
„Die COVID-19-Schutzimpfung in die Regelversorgung zu überführen, ist von der Sache her richtig, kann aber nicht in einer Hauruckaktion umgesetzt werden!“ KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister rät, die Corona-Impfverordnung mindestens bis April, besser bis zum Juni 2023 fortzuführen. Das gebe Zeit, die notwendigen Umstellungen einzuleiten.