Doppelsuizidversuch war vorgetäuscht

Angeblicher Heilpraktiker wegen Mordes rechtskräftig verurteilt

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Der Angeklagte hatte seine schwer kranke und vermögende Frau aus Habgier getötet.

 Die Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes durch das Landgericht Flensburg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten.