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Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an einen Abrechnungsdienstleister kann ein Verstoß gegen die DSGVO sein. Ein Amtsgericht hat entschieden.
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an einen Abrechnungsdienstleister kann ein Verstoß gegen die DSGVO sein. Ein Amtsgericht hat entschieden.